Während der Osterfeiertage sind das Rathaus und die städtischen Einrichtungen teilweise geschlossen oder haben nur stundenweise geöffnet. Das Rathaus ist von Karfreitag, 18. April 2025, bis einschließlich Ostermontag, 21. April 2025, geschlossen.
Das Schulmuseum ist am Karsamstag, 19. April 2025, und Ostersonntag, 20. April 2025, von 14:00 bis 17:00 Uhr geöffnet. Auch das Museum im Kleihues-Bau wird seine Pforten am Karsamstag und Ostersonntag, 19. und 20. April 2025, jeweils von 11:00 bis 18:00 Uhr öffnen. Am Karfreitag, 18. April 2025, und am Ostermontag, 21. April 2025, bleiben beide Museen geschlossen.
Die Stadtbücherei wird sowohl am Karfreitag, 18. April 2025, als auch am Ostermontag, 21. April 2025, geschlossen sein. Am Karsamstag, 19. April 2025, hat sie unterdessen zu den regulären Öffnungszeiten von 10:00 bis 13:00 Uhr geöffnet.
Das Bewohner- und Familienzentrum ist von Karfreitag, 18. April 2025, bis einschließlich Freitag, 25. April 2025, geschlossen. Das Jugendzentrum ist von Montag, 14. April 2025, bis Karfreitag, 18. April 2025, geschlossen. In der zweiten Ferienwoche von Dienstag, 22. April 2025, bis Freitag, 25. April 2025, hat das Jugendzentrum zu den üblichen Ferienöffnungszeiten von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.
Die Mobile Jugendarbeit ist von Montag, 14. April 2025, bis einschließlich Karfreitag, 18. April 2025, erreichbar. Ebenso hat das Jugendcafé Korni in diesem Zeitraum regulär geöffnet. Von Ostermontag, 21. April 2025, bis Freitag, 25. April 2025, ist die Mobile Jugendarbeit nicht zu erreichen. Auch das Jugendcafé Korni hat in dieser Woche geschlossen. Das ESG-Gelände ist von Montag, 14. April 2025, bis einschließlich Freitag, 25. April 2025, nicht besetzt.
Friedhofsverwaltung und Tierfriedhof
Die Friedhofsverwaltung ist von Karfreitag, 18. April 2025, bis einschließlich Dienstag, 22. April 2025, geschlossen. Für die Vergabe von Bestattungsterminen steht während dieser Zeit die Fa. Raible (Schafbergstraße 16, 70806 Kornwestheim) unter der Nummer 07154-4133 zur Verfügung.
Weitere Hinweise:
Am Karfreitag, 18. April 2025 und am Ostermontag, 21. April 2025, verkehren die Busse des Stadtlinienverkehrs wie an Sonntagen. Der Wochenmarkt auf dem Marktplatz wird auf Gründonnerstag, 17. April 2025, vorverlegt. Der Bauernmarkt auf dem Holzgrundplatz findet am Ostersamstag, 19. April 2025, regulär statt.
Öffentliche Tanzunterhaltungen und Tanzveranstaltungen von Vereinen und geschlossenen Gesellschaften in Wirtschaftsräumen sind von Gründonnerstag, 18:00 Uhr, bis einschließlich Karsamstag, 20:00 Uhr, verboten. Öffentliche Sportveranstaltungen und öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sowie sonstige öffentliche Veranstaltungen, soweit sie nicht der Würdigung des Feiertages oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen, sind am Karfreitag während des ganzen Tages nicht erlaubt. Außerdem sind öffentliche Sportveranstaltungen am Ostersonntag bis 11:00 Uhr verboten.
Der Betrieb von Spielhallen und der Betrieb von Geldspielgeräten in Gaststätten ist am Karfreitag während des ganzen Tages verboten.
Bei uns daheim
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