Die Beschilderung am Salamander-Stadtpark ist nicht ganz eindeutig.
Kornwestheim - Pauschalurteile gilt es grundsätzlich zu vermeiden. Deshalb formulieren wir es mal ganz vorsichtig: Nicht wenige Fahrradfahrer haben eine Neigung dazu, Verkehrsschilder zu missachten. Ach, sagen wir es besser so: Sie nicht zu sehen. Und was man nicht sieht, dem kann man ja auch nicht Folge leisten. Logisch.
Aber manchmal geraten Fahrradfahrer auch zu Unrecht in Verdacht, mal wieder sämtliche Verbote zu übergehen und auf Wegen unterwegs zu sein, die ihnen eigentlich verschlossen sind. Im Stadtpark zum Beispiel, von Jung und insbesondere Alt gerne genutzt zum Schlendern und Flanieren, müssen sich die Pedalritter immer wieder anraunzen lassen, dass sie dort nichts zu suchen haben. Aber ist dem wirklich so? Klare Antwort: jein.
Heinz Grell, langjähriger Leser unserer Zeitung und genauer Beobachter des Kornwestheimer Schilderwaldes, hat uns darauf aufmerksam gemacht, dass die Eingänge zum Salamander-Stadtpark nicht eindeutig ausgeschildert sind. Wer vom Marktplatz oder der Ludwig-Herr-Straße in den Stadtpark radelt, der handelt verkehrswidrig, denn das Verkehrsschild mit der Ordnungsnummer 254 verbietet es (um auf Nummer sicher zu gehen, hat die Stadt an einer Stelle auch gleich zwei Schilder aufgehängt, die das Fahrradfahren untersagen: Gehweg und Verbot für Radfahrer). Wer sich allerdings von der Schützenstraße dem Stadtpark nähert, trifft auf die Schilder 239 (Gehweg) und das Zusatzzeichen 1022-10 (Radfahrer frei) und darf durch den Salamander-Stadtpark fahren. Er muss allerdings, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung vor, auf die Fußgänger Rücksicht nehmen. Aber muss man das nicht immer?
Dass die Stadt von der Schützenstraße her das Fahrradfahren erlaubt, hat seinen guten Grund. Der Weg übers Brückle stellt eine praktisch unverzichtbare Verbindung vom Norden der Stadt zum Ernst-Sigle-Gymnasium und zur Philipp-Matthäus-Hahn-Gemeinschaftsschule dar. Würde die Stadt an dieser Stelle das Schild 254 (Radfahren verboten) aufstellen, müssten die Pennäler entweder:• den Umweg über die Ludwig-Herr- oder die Stuttgarter Straße nehmen,• das Rad durch den Park schieben (Die Vorstellung, dass zig Kinder und Jugendliche morgens in der Schützenstraße absteigen und ihr Rädle übers Brückle schieben, ist völlig absurd: Eher schwimmen Delfine im Stadtpark-See), oder • sich von den Eltern mit dem Auto zur Schule kutschieren lassen. Aber wer will das schon?
Und hat die Stadt nicht sogar im Jahr 2016 das Geländer am Brückle für schlappe 6000 Euro um 30 Zentimeter erhöhen lassen, um es radfahrertauglich zu machen? Das Nord-Süd-Radeln ist also durchaus erwünscht, das Ost-West-Radeln aber nicht, wie die Verbotsschilder an den entsprechenden Ein- und Ausgängen unterstreichen. Die Ost-West-Radfahrer sollen gefälligst auf die Hohenstaufenallee ausweichen, was sie in der Mehrzahl auch tun – ungeachtet des seit Jahren miserablen Zustands dieses Radwegs. Aber was ist mit denen, die von Nord nach Ost oder von Süd nach West wollen?
Nein, eindeutig ist das Ganze nicht. All denjenigen, die sich von den Zweiradfahrern genervt fühlen, sei zur Vorsicht geraten: Vielleicht sind die Fahrradfahrer ja im Recht. Und Radfahrer sollten stets die Ausrede parat haben: Ich komme aus der Schützenstraße. Damit sind sie dann auf der sicheren Seite.