Auf Balkonen (Symbolbild) passieren oft interessante Dinge... Foto: Pixabay

Exhibitionismus: Ein 38-Jähriger muss sich vor Gericht verantworten.

Kornwestheim - Nackt oder bekleidet mit Boxershorts – das war die Frage, mit der sich das Amtsgericht Ludwigsburg auseinandersetzen musste. Ein 38 Jahre alter Mann aus Pattonville war des Exhibitionismus angeklagt worden. Das Verfahren stellte das Gericht ein. Der Pattonviller muss aber 1000 Euro an die Sozialberatung zahlen.

Der Familienvater war beschuldigt worden, am 18. Juni und am 29. Juni diesen Jahres auf seinem Balkon exhibitionistische Handlungen vorgenommen zu haben. Dabei soll er sich so positioniert haben, dass eine 52-jährige Frau, die an der Haltestelle auf ihren Bus wartete, seinen Penis und die rhythmischen Bewegungen gesehen hat. Sie empfand das als so abstoßend, dass sie Strafanzeige bei der Polizei erstattete.

Er kenne die Frau überhaupt nicht, bestritt der Beschuldigte die Tatvorwürfe. Seine Ehefrau sei damals hochschwanger gewesen. Sie hätte ihm ein paar Takte erzählt wenn er nackt in der Wohnung herumgelaufen wäre. Im Sommer trage er zwar nur Boxer-Shorts zum Schlafen, aber nackt sei er an besagten Tagen ganz bestimmt nicht gewesen, wehrte sich der Mann vor Gericht. „Also ehrlich“, wandte er sich an Richterin Ann-Cathrin Koblinger, „es ist mir peinlich, dass ich hier vorsprechen muss.“

Der Verteidiger des Angeklagten zeigte der Richterin durch die Corona-Trennscheibe Bilder von dem Mehrfamilienhaus in Pattonville, an dem es mehrere Balkone gibt. War es wirklich der 38-Jährige, den die Frau gesehen hatte. Doch die 52-Jährige beteuerte, dass am 18. Juni dieser Mann „nackt auf dem Balkon gestanden, sich gereckt und gestreckt“ habe. Sie wusste auch ganz genau zu erklären, um welchen Balkon es sich gehandelt hatte. Der Mann habe sich selbst befriedigt und geschaut, ob sie das sehe.

Am 29. Juni, so die 52-Jährige weiter, habe der Angeklagte noch einmal dasselbe gemacht. Und am 1. Juli habe ihr eine andere Frau, die auch mit dem Bus zur Arbeit fahre, Zeichen gegeben, dass der Exhibitionist dasselbe vor ihren Augen gemacht habe. Sie habe sich überlegt, ob sie den Mann fotografieren solle. Aber dann hätte sie sich ja strafbar gemacht, gab die Zeugin zu bedenken. „Schauen Sie sich den Mann an“, sagte die Richterin. „Ja, das ist der Mann“, blickte die Zeugin zum Angeklagten.

Ihre Strafanzeige stellte die Frau beim Polizeirevier Kornwestheim, und das leitete die Sache an die Kripo Ludwigsburg weiter. Etwa eine Woche später schickte die Zeugin eine E-Mail an die Kornwestheimer Polizei mit der Information, dass der Mann schon wieder nackt auf dem Balkon masturbiert habe. „Da mussten wir natürlich in die Puschen kommen“, sagte der Kriminalkommissar vor Gericht als Zeuge aus. „Nicht dass der Bürger noch denkt, wir machen nichts.“

Nach der Aussage des Kripo-Mannes passte die Balkonbeschreibung der Frau auf den 38-Jährigen. Auch auf verschiedenen Fotos habe die Zeugin den Angeklagten wiedererkannt. Von da an sei dieser bei der Kriminalpolizei als Beschuldigter geführt worden und die erkennungsdienstliche Behandlung habe er freiwillig mitgemacht, berichtete der Beamte, der auch darüber berichtete, dass die Polizei den Pattonviller, um ihn zu den Vorwürfen zu befragen, morgens um 6.15 Uhr in der Wohnung aufsuchte.

Die Belastungszeugin war sich lediglich nicht mehr sicher ob der Tätowierungen des Angeklagten. Doch die konnte nicht einmal die Ehefrau des Angeklagten, die ebenfalls als Zeugin befragt wurde, beschreiben. Sie zeigte sich vor Gericht überrascht von dem, was ihrem Gatten vorgeworfen wurde: „Um Gottes Willen: nackt auf dem Balkon? So was gibt es bei mir gar nicht. Da kriegt der gleich von mir eine.“ Das käme dann als Strafe noch oben drauf. . .