Ein 55-Jähriger muss ein Bußgeld zahlen, weil er ohne Genehmigung sein Wohnzimmer vergrößerte.
Kornwestheim - Am Ende hat es sich für einen 55 Jahre alten Kornwestheimer gelohnt, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt einzulegen. Der Mann sollte ursprünglich 2500 Euro zahlen. „Das erschien mir sehr hoch“, begründete er, warum er vor Gericht zog.
Während der Verhandlung über die Ordnungswidrigkeit am Amtsgericht Ludwigsburg korrigierte Richterin Annkathrin Koblinger am Dienstag den Betrag auf 750 Euro herunter, nicht ohne vorher noch einmal telefonisch Informationen im Kornwestheimer Rathaus einzuholen. „Formell illegal“ sei es dennoch gewesen, was der Mann da im Winter 2018/19 veranstaltet hat, sagte sie.
Aber der Reihe nach: Dem 55-Jährigen türkischer Herkunft gehört ein Häuschen mitten in Kornwestheim. Um mehr Wohnraum zu schaffen, baute er an, und zwar in den Monaten November 2018 bis Januar 2019. Die Erweiterung maß nur zwei auf zweieinhalb Meter, da sei „ein Esstisch“ reingekommen, sagte der Mann. Allerdings baute er munter drauf los, ohne eine Baugenehmigung der Stadt vorweisen zu können. Ein städtischer Mitarbeiter bemerkte das bei einer Kontrolle, die Folge war der Bußgeldbescheid, zwischenzeitlich stand gar im Raum, dass der Holzanbau abgerissen werden muss.
Soweit kam es nicht, mittlerweile ist klar, dass die Stadt den Holzanbau genehmigen wird, derzeit ist der Bescheid in letzter Bearbeitung beim Baurechtsamt im Rathaus. Den Weg zu seinem Anbau hätte der 55-Jährige sich allerdings leichter und günstiger machen können. Sein „alter Architekt“ – mittlerweile hat er einen neuen – habe ihm zu verstehen gegeben, dass das mit der Erweiterung klar gehe, gab der Kornwestheimer an.
Erst einmal zu entwirren war, ob jener „alte Architekt“ überhaupt einen Bauantrag gestellt hatte und wann. Er hat wohl, wie auch ein früherer Mitarbeiter des Kornwestheimer Baurechtsamtes im Zeugenstand bestätigte, allerdings kam dieser demnach erst nach dem Bau an und sei zudem unvollständig gewesen. Ob der Mann von den vermeintlichen Verfehlungen seines Architekten wusste? Er gab an, ihm da vertraut zu haben.
Der Rechtsvertreter des 55-Jährigen, Anwalt Dr. Andreas Sautter, verständigte sich früh mit der Richterin auf einen so genannten Rechtsfolgenausspruch. Dieser beschränkt die Berufungsmöglichkeiten, wird dem Beschuldigten aber positiv ausgelegt. In der Folge ging es dann vor Gericht vor allem um die Fragen der Vorsätzlichkeit und der Schwere des Vergehens. Die Stadt selbst sah wohl Vorsätzlichkeit als gegeben an, auch wenn dies anscheinend im Bußgeldbescheid nicht korrekt dokumentiert war, und empfand das Vergehen als „schwer“. Von diesen Bewertungen ist unter anderem abhängig, wie hoch das Bußgeld ausfallen kann.
Dagegen wehrte sich der Anwalt. Hier liege maximal ein mittelschweres Vergehen vor, sagte er und fand sich schnell in einer verwirrenden Debatte mit der Richterin wieder. Im Kern stand dabei nun die Frage im Raum, ob für das Bauvorhaben, für das auch ein Parkplatz verlegt werden musste, eine „Befreiung“ – quasi eine Extraerlaubnis der Stadt – notwendig war oder nicht. Falls nicht, so die Argumentation des Anwalts, wäre die Schuld seines Mandanten niedriger zu bewerten. Er wollte auch Informationen haben, dass keine solche Befreiung nötig gewesen sei. Das mochte die Richterin nicht glauben, immerhin befinde sich das Gebiet in einer Bauverbotszone, in der ohne Befreiung nichts gebaut werden dürfe – nach dem genannten Anruf behielt sie recht.
Als „schwer“ bewertete sie das Vergehen weiterhin. Dass der 55 Jahre alte Kaufmann am Ende doch weniger zahlen musste, hing damit zusammen, dass ihm „Fahrlässigkeit“ zugestanden wurde und vor allem auch an seinen persönlichen Verhältnissen. Er muss zwei erwachsene Kinder mit versorgen, hat Schulden abzutragen und wegen der Corona-Krise ist sein Job gefährdet. Der Mann akzeptierte das Urteil. „Ist ok“, sagte er zum Schluss.