Bis Oktober bleibt noch Zeit. Foto: dpa/Jens Büttner

Grundstückseigentümer müssen eine digitale Steuererklärung abgeben.

Wegen der kommenden Grundsteuerreform müssen Grundstückseigentümer (Grundsteuer B) sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) vom 1. Juli an eine Steuererklärung für ihre Grundstücke einreichen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese sogenannte Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober abzugeben.

Finanzämter verschicken Infoschreiben

Derzeit verschicken die Finanzämter an alle privaten Eigentümerinnen und Eigentümer Informationsschreiben zur Grundsteuerfeststellungserklärung für die Grundsteuer B sowie für den Wohnteil von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben. Voraussichtlich ab Oktober soll ein Informationsschreiben für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A) folgen. Die Feststellungserklärungen sind digital an das zuständige Finanzamt zu übermitteln. Die elektronischen Formulare werden ab dem 1. Juli unter anderem im Portal „Mein Elster“ (www.elster.de) bereitgestellt.

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Nur in begründeten Härtefällen kann die Feststellungserklärung in Papierform abgegeben werden. Ein solcher Fall liegt vor, wenn sich beispielsweise jemand erst die Technik zur elektronischen Abgabe beschaffen müsste oder den Umgang damit nicht gewohnt ist.

Die Stadt Kornwestheim empfiehlt allen Steuerpflichtigen, die noch keinen Elster-Zugang haben, sich bereits auf dem Portal „Mein Elster“ darum zu bemühen. Um die Erklärung einzureichen, braucht man für die Grundsteuer B die Grundstücksfläche, den Bodenrichtwert und gegebenenfalls die Angabe, ob eine überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken erfolgt. Außerdem benötigt man das Aktenzeichen, das auf dem Informationsschreiben des Finanzamts zu finden ist.

Grundstücksfläche zum Beispiel im Kaufvertrag

Die Grundstücksfläche können Eigentümer zum Beispiel auf einem Kaufvertrag oder in einem Grundbuchauszug nachlesen. Ein Grundbuchauszug ist beim zuständigen Grundbuchamt erhältlich, für die Stadt Kornwestheim ist das das Amtsgericht Waiblingen. Von Juli an sollen Grundstücksgrößen außerdem auf der landeseigenen Internetseite zur Grundsteuerreform zu finden sein. Aktuell kann weder das Finanzamt noch die Stadt Kornwestheim Auskünfte dazu geben, ob und wie sich die Höhe des Grundsteuerbetrags für den einzelnen Steuerpflichtigen verändern wird. Dies wird voraussichtlich erst zum Jahreswechsel 2024/2025 möglich sein. Der Gutachterausschuss der Stadt Kornwestheim ermittelt dafür die neuen Bodenrichtwerte. Bis spätestens 30. Juni werden diese auf der städtischen Homepage veröffentlicht.

Bei weiteren Fragen empfiehlt die Stadt Kornwestheim, sich online zu informieren. Auf der Seite des Landesministeriums für Finanzen ist ein umfassendes FAQ mit Antworten auf häufig gestellte Fragen zu finden.