Dem geständigen 25-Jährigen droht eine lange Haftstrafe. Foto: dpa/David-Wolfgang Ebener

Einem 25-Jährigen, der unter anderem in Kornwestheim Frauen belästigt hat, droht eine lange Haftstrafe.

Kornwestheim - Das Stuttgarter Landgericht hat den Prozess gegen einen 25-Jährigen eröffnet, der Frauen in Kornwestheim und in Bietigheim in Zügen sexuell belästigt und exhibitionistische Handlungen vor ihnen getätigt haben soll. Ein weiterer Anklagepunkt neben den Sexualdelikten: Raub. Weil der drogenabhängige Mann nicht mit der Qualität seines Stoffs einverstanden war, soll er sich vermeintlich besseres Rauschgift am 8. April vergangenen Jahres in Ludwigsburg mit Gewalt geholt und den Beraubten in sein Zimmer eingesperrt haben. Zudem wurde eine Ludwigsburgerin bereits am 25. September 2019 zum Opfer. In ihre Wohnung soll der Angeklagte über die Terrassentür eingedrungen sein.

„Massendelikte“, wie der Vorsitzende Richter der 18. Strafkammer, Wolfgang Wünsch, sagte, werden dem Beschuldigten in S-Bahnen, im Regionalzug und im ICE vorgeworfen. So soll er am 16. Februar 2020 gegen 13.10 Uhr in der S 4 zwischen Kornwestheim und Zuffenhausen eine Frau an den Knien und im Intimbereich angefasst haben, bevor er den Reißverschluss seiner Hose öffnete und sein Geschlechtsteil heraus holte. Der Anklage zufolge machte er dasselbe mit einer anderen Frau kurz darauf in der S-Bahn der entgegengesetzten Richtung. Als die Frau aufstand und wegging, soll sie der 25-Jährige als Schlampe bezeichnet haben. Nach diesen beiden Vorfällen, so die Anklage weiter, sei der Mann in Kornwestheim ausgestiegen und Richtung Bietigheim weiter gefahren, wo er ein drittes Opfer sexuell belästigt haben soll.

In Stuttgart, in Ludwigsburg, in Kornwestheim, in Bietigheim – überall dort soll der Beschuldigte von April bis Juli vergangenen Jahres insgesamt mindestens sieben Frauen begrapscht haben. Darunter war auch eine Jugendliche im Alter von erst 17 Jahren. Unterwegs waren die Opfer in S-Bahnen, Regionalzügen oder Intercitys im Kreis Ludwigsburg und darüber hinaus. Die sieben Frauen müssen nun allerdings nicht in den Zeugenstand kommen. Aufgrund eines Geständnisses des Angeklagten reicht es aus, wenn verlesen wird, was sie bei ihrer polizeilichen Vernehmung gesagt haben.

Da der Angeklagte drogenabhängig ist, wird nun eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt geprüft. Der Verteidiger des Angeklagten, Bent Böltener aus Stuttgart, bat das Gericht um ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen – mit dem Resultat, dass die Strafe im Falle einer Verurteilung zwischen viereinhalb und fünf Jahren Haft betragen würde. Der Maßregelvollzug – die Behandlung in der Entziehungsanstalt mit einer Dauer von etwa zwei Jahren – würde dann auf die Gefängnisstrafe angerechnet.

Warum der Drogenabhängige Frauen im öffentlichen Personennahverkehr zu jeder Tages- und Nachtzeit sexuell belästigt hat, wurde am ersten Verhandlungstag noch nicht ganz klar. Der Beschuldigte drückte es so aus: „Ich schaue zu viele Pornos. Die sind immer in meinem Kopf.“ Erstmals gemerkt, dass mit ihm etwas nicht stimme, habe der Angeklagte beim Blickkontakt mit einer Frau. Das fügte sein Verteidiger hinzu. Aber da sei noch nichts strafrechtlich Relevantes passiert.