Die B 27 in Kornwestheim: Zwei Brüder aus Stuttgart waren dort deutlich zu schnell unterwegs. Foto: Archiv//Marius Venturini

Verbotenes Autorennen und Nötigung: Das Amtsgericht verurteilt zwei Brüder aus Stuttgart. Ein Zeuge zeigt sich schockiert über die Fahrweise.

Kornwestheim - Einen Versuch war es vor der Strafabteilung des Ludwigsburger Amtsgericht wert, gleich zu Beginn eines Prozesses um ein verbotenes Autorennen auf der B 27 bei Kornwestheim ein Verständigungsgespräch hinter verschlossenen Türen anzustrengen. Am Straftatbestand des Rennens in Tateinheit mit Nötigung mindestens eines anderen Autofahrers gab es jedoch auch unter Ausschluss der Öffentlichkeit nichts zu rütteln. Die Führerscheine der zwei jungen Hobby-Rennfahrer sind weg.

Kriminelles Überholmanöver auf B 27

Die 23 und 28 Jahre alten Brüder aus Stuttgart gaben an, sie hätten sich am vergangenen 28. August gegen 16.11 Uhr im Ludwigsburger Marstallcenter nicht auf Pfannkuchen einigen können und seien deshalb lieber zu einem Dönerladen nach Kornwestheim gefahren. Mit einem Mercedes und einem VW, jeweils mit reichlich PS ausgestattet, rasten beide über die B 27. Ein Kleinwagenfahrer war „geschockt“, dass hinter ihm beim Überholen die Brüder angeschossen kamen und Lichthupe gaben, damit sie zwischen ihm und einem weiteren Überholten passieren können.

Dass der 37-jährige Kleinwagenfahrer aus Zuffenhausen als Zeuge gehört wurde, konnten die Verteidiger mit ihrem Verständigungsgespräch bei der Vorsitzenden Richterin Ann-Cathrin Koblinger nicht verhindern. Sie wollte ihn anhören. „Ich habe beinahe die Leitplanke geknutscht“, berichtete der Mann davon, wie er vor der Fahrweise der Brüder erschrak.

Auch im weiteren Verlauf seiner Heimfahrt habe er die beiden immer wieder beim Nötigen anderer Autofahrer gesehen, was ihm dann Anlass gegeben habe, die Polizei zu informieren. Zwischen ihm und dem Autofahrer, den er gerade überholt habe, seien die Angeklagten auf der B 27 bei vorgeschriebenen 80 Stundenkilometern ungefähr mit der doppelten Geschwindigkeit durchgeschossen,und er habe in seinem relativ langsamen Wagen gedacht: „Wie komme ich jetzt da weg?“ Auch der von ihm Überholte habe Richtung Leitplanke ausweichen müssen, damit die Brüder dazwischen durchkommen.

Die Angeklagten erklärten zu ihrer Verteidigung, sie seien höchstens ungefähr 90 Stundenkilometer schnell gewesen und zur Tatzeit wäre es sowieso besser gewesen, im Kornwestheimer Bereich der B 27 auf der linken Spur zu bleiben, weil es damals noch keine Einfädelspur und eine Stoppstelle an der Auffahrt gegeben habe.

In den Innendienst versetzt worden

Ann-Cathrin Koblinger zweifelte weder an der Glaubhaftigkeit des Kleinwagenfahrers noch daran, dass die Brüder auf der B 27 Rennfahrer gespielt haben. Das einzige, was die beiden mit Einsprüchen gegen Strafbefehle bei ihr erreichten, war eine Reduzierung ihrer Geldstrafen, weil sie – nun ohne Fahrerlaubnis – vom Außendienst in den Innendienst versetzt wurden und weniger verdienen. Das Amtsgericht Ludwigsburg hat als Strafe eine Sperre von jeweils drei Monaten verhängt, was sich auf die Strafbefehle nicht auswirkt, denn die Führerscheine waren gleich nach dem verbotenen Autorennen ohnehin vorläufig eingezogen worden.