Muslimminnen in einer Mannheimer Moschee Foto: dpa

Woran kann man erkennen, ob das Kopftuch einer muslimischen Lehrerin den Schulfrieden gefährdet oder nicht? Das fragen sich Schulleiter mach dem Verfassungsgerichtsurteil.

Stuttgart/Düsseldorf - Eigentlich wollten sich die 2000 Schulleiter anhören, was Ex-Fußballstar Paul Breitner über „Schulleitung als Leistungssport“ zu sagen hat. Mit dem Urteil des Verfassungsgerichts zum Kopftuchverbot bei muslimischen Lehrerinnen rückte bei ihrem Kongress in Düsseldorf ein anderes Thema ins Zentrum. Viele fragten, was der Richterspruch für sie bedeutet.

Grundsätzlich darf der Staat Lehrerinnen das Kopftuch nun nicht mehr verbieten – nur bei einer „hinreichend konkreten Gefahr“ für den Schulfrieden oder für die staatliche Neutralität. „Wie soll ich das entscheiden?“, fragt Bettina Pfeiffer, stellvertretende Leiterin der Europaschule im niederrheinischen Erkelenz. „Das wird schwierig, im Alltag eine mögliche Gefährdung einzuschätzen“, sagt die Realschul-Konrektorin. In der Abwägung steht für sie dennoch der Toleranzgedanke im Vordergrund. „Auch Juden sollten ihre Kappen tragen dürfen.“

„Das Kultusministerium wird zunächst die schriftliche Begründung des Beschlusses eingehend prüfen, um danach zu entscheiden, welche Konsequenzen sich daraus für die Praxis in Baden-Württemberg ergeben und welche Schritte eingeleitet werden müssen“, erklärt Kultusminister Andreas Stoch (SPD) am Freitag in Stuttgart.

Bisher dürfen in Baden-Württemberg Lehrerinnen nicht mit Kopftuch an öffentlichen Schulen unterrichten. Das regelt das 2003 verabschiedete Gesetz. Theoretisch könnten Lehrerinnen, die islamischen Religionsunterricht geben, in diesen Stunden zwar ein Kopftuch tragen, müssten es aber in den anderen Fächern ablegen. An den rund 30 Schulen mit Islamunterricht im Südwesten unterrichten derzeit ausschließlich verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer muslimischen Glaubens, die eine Zusatzausbildung für islamischen Religionsunterricht gemacht haben und neben diesem auch ihre anderen Fächer unterrichten.

Eine Chance bedeutet die Karlsruher Entscheidung für viele Studentinnen, die am Zentrum für islamische Theologie in Tübingen Islamische Religionslehre studieren. Nach der bisherigen Regelung hätten viele von ihnen keine Chance, in den Schuldienst zu kommen, weil sie ihren Kopf bedeckt halten.

„Ich habe mit einer Einzelfallentscheidung kein Problem“, sagt Stuttgarts Schulbürgermeisterin Susanne Eisenmann (CDU). „Ich halte das Urteil für nachvollziehbar. Ich würde allerdings ganz klar bei einer Burka eine Grenze ziehen. Das ist für mich undenkbar. Generell gilt ohnehin: Niemand darf an unseren Schulen für extremistische Positionen werben.“

„Wir müssen lernen, damit umzugehen“

Mit gemischten Gefühlen sieht es Barbara Graf, Geschäftsführende Schulleiterin der Stuttgarter Gymnasien. „Ich bin in dieser Frage zwiegespalten“, sagt sie. Die Religionsfreiheit sei ein hohes Gut. Aber es sei auch wichtig, dass sich jeder Jugendliche auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Frauenbildes des Grundgesetzes entwickeln könne. „Wenn das Kopftuch getragen wird als Ausdruck der Verhüllung vor Männern, finde ich das problematisch.“ Eine Indoktrination dürfe nicht stattfinden. Deshalb müsse vor einer Einstellung mit den Lehrerinnen darüber gesprochen und klargemacht werden, dass die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unseren Schulen von allen aktiv vertreten werden muss. Angesichts von Radikalisierungstendenzen etwa durch die Terrormiliz Islamischer Staat nähmen die Ängste ohnehin zu.

Auch außerhalb des Klassenraums hatte ein Fall im vergangenen November für Furore gesorgt: Die Rektorin einer Essener Grundschule untersagte einer Mutter, ihr Kind im Ganzkörperschleier auf dem Schulhof abzuholen, um andere Kinder nicht zu verängstigen. Der Landessprecher des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE), Michael Gomolzig, befürchtet, dass das Verfassungsgerichtsurteil nun traditionalistischen Gruppen in die Hände spielt und Druck auf muslimische Schülerinnen erzeugt, die eigentlich kein Kopftuch tragen wollen. Dies werde jene stärken, die nach Art einer Scharia-Polizei das Verhalten von Frauen reglementieren wollten, kritisiert er.

Kein Problem sieht der Vorsitzende der Schulleitervereinigung Baden-Württemberg, Werner Weber. „Wir müssen lernen, damit umzugehen.“ Das Kultusministerium müsse Leitlinien für den praktischen Umgang mit dem Thema bereitstellen. Aus seiner Sicht ist das bisherige Kopftuchverbot gänzlich gefallen. Eine Einschränkung bei „hinreichend konkreter Gefahr“ für den Schulfrieden sei nicht praktikabel. „Die Beweispflicht ist schwierig: Wenn eine Familie sagt, das stört uns, reicht das nicht.“ Nötig seien Anhaltspunkte dafür, dass die Schule ihre Aufgabe nicht erfüllen könne.

Erhard Hönes, Leiter des Gymnasiums der BIL-Schulen Stuttgart, erklärte, die Entscheidung passe die Situation der gesellschaftlichen Wirklichkeit an. Im 45-köpfigen Kollegium seien vier türkischstämmige Lehrerinnen. Bei zweien könne er sich vorstellen, dass sie künftig Kopftuch tragen möchten. „Doch wir haben bisher keinerlei Druck von Lehrerinnen.“ Und man werde auch auf die Reaktion des Landes warten. Es gebe Schülerinnen mit Kopftuch, „aber das Zusammenleben ist kein Problem“. Die BIL-Schulen seien ohnehin eine Schule für alle. „Wir wollen Brücken bauen.“ So waren sie am Donnerstag Gastgeber bei der Verleihung des Jenny-Heymann-Preis. Diese Auszeichnung vergibt die Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit.