Stärkt beim Vorgehen EnBW den Rücken: OB Fritz Kuhn Foto: Leif Piechowski

Die Stadtwerke und die EnBW sollen künftig die Strom- und Gasnetze in der Stadt in einer gemeinsamen Firma betreiben. Doch sie sind beim weiteren Vorgehen gegenteiliger Auffassung. OB Kuhn will den neuen Konzessionsvertrag nicht unterschreiben, solange das Bundeskartellamt prüft.

Stuttgart - Die Stadtwerke Stuttgart (SWS) und die Energie Baden-Württemberg (EnBW) sollen künftig die Strom- und Gasnetze in der Stadt in einer gemeinsamen Firma betreiben. OB Fritz Kuhn (Grüne) will den neuen Konzessionsvertrag aber nicht unterschreiben, solange das Bundeskartellamt in Bonn die Beschwerde des Mitbewerbers E-Werke Schönau (EWS) prüft. Seit der Eingabe der EWS liegt die neue Energiepartnerschaft praktisch auf Eis. Nun werden Differenzen zwischen den künftigen Partnern offenbar.

Die neue Konzession sollte rückwirkend zum 1. Januar 2014 erteilt werden. Die noch jungen Stadtwerke, ein 100-prozentiges Tochterunternehmen der Stadt, drängen auf zügige Verhandlungen. Immerhin müssen die in die noch namenlose Gemeinschaftsfirma übergehenden Anlagen bewertet werden. Dabei geht es um einen hohen zweistelligen Millionenbetrag. Die Stadtwerke werden an der neuen Firma 74,9 Prozent halten.

Stadtwerke und EnBW haben zum weiteren Vorgehen gegenteilige Auffassungen. Die EnBW könne aus Sicht der Stadtwerke nicht auf die Herausgabe sensibler Daten verzichten, sagte ein Sprecher der Stadtwerke am Donnerstag. Denn nur mit diesen Daten sei eine „angemessene Bewertung und Prüfung der wirtschaftlichen Rahmendaten des Netzes durch die Stadtwerke möglich“. Die Herausgabe der Daten im laufenden Verfahren gefährde das Verfahren nicht.

Der Energieriese EnBW ist anderer Meinung. Zwar habe auch EnBW ein großes Interesse daran, dass die Kooperation wie geplant startet, heißt es aus dem Unternehmen, sensible Daten jetzt auszutauschen wäre aber mit Blick auf die ungeklärte Eingabe beim Kartellamt gefährlich. EnBW scheint dabei Rückendeckung von Kuhn zu erhalten. „Rechtssicherheit in den Verfahren ist oberstes Prinzip“, ließ der OB am Donnerstag wissen. Dazu habe man „die zentralen Schritte mit dem Bundeskartellamt abgestimmt“. Nebenabsprachen seien keine getroffen worden. Der Schritt der E-Werke Schönau führe „zu zeitlichen Problemen“, räumt Kuhn ein.

Unklar ist, wie sich die Stadt verhalten würde, wenn Schönau beim Oberlandesgericht Düsseldorf Klage gegen eine für sie nachteilige Kartellamts-Entscheidung einreichen würde. Die Rechtmäßigkeit der Stuttgarter Entscheidung wäre dann weiter gefährdet.

Auch in der Frage, ob das Hochspannungsnetz ein Bestandteil der neuen Firma sein muss, sind sich Stadtwerke und EnBW offenbar uneinig. „Grundsätzliche Zielsetzung“ der deutschen Energiewende sei es, „die Potenziale auch im Netz auszuschöpfen. Dazu sei „ein zusammenhängendes Netz nötig, das die Energieflüsse sowie Speicher und Lasten sinnvoll verbindet“, heißt es bei den SWS. Das Hochspannungsnetz sei im Konzessionsverfahren nicht angeboten worden, sagt die EnBW. Daher versuche man auch nicht, nachträglich etwas aus dem Angebot herauszuschneiden.

Für nicht lösbare Streitfälle sind in der Konzession angeblich Regelungen vorgesehen. Laut Stadträten soll dann der Gerichtsweg eingeschlagen werden.