Der Autokonzern Daimler steht vor einer Umstrukturierung. Foto: dpa

Der Stuttgarter Autobauer steht vor einem umfassenden Umbau, der die Mitarbeiter verunsichert. Der Aufsichtsrat stimmt unterdessen den Eckpunkten des Vorhabens zu.

Stuttgart - Nach Ansicht von Arbeitsrechtlern entstehen den Beschäftigten des Autobauers Daimler keine Nachteile, wenn sie einem Wechsel in eine der neuen Sparten-Aktiengesellschaften des Konzerns nicht widersprechen. „Im Ergebnis werden die Mitarbeiter, die dem Betriebsübergang nicht widersprechen und deren Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes übergeht, keine Nachteile haben“, sagte der Stuttgarter Anwalt für Arbeitsrecht Frank Hahn unserer Zeitung.

Auch der Bremer Rechtsprofessor Wolfgang Däubler sieht durch den Betriebsübergang keine Nachteile für die Daimler-Mitarbeiter, da die Ansprüche auf Leistungen, die sich aus den Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben, dadurch nicht verloren gehen.

Aus der AG soll eine Holding werden

Der Daimler-Vorstand hat vor Kurzem erste Schritte für einen Umbau des Konzerns beschlossen. Nach diesen Plänen soll aus der Daimler AG eine Holding werden, unter deren Dach die Autosparte, das Nutzfahrzeuggeschäft und die Finanzdienstleistungen als drei eigenständige Aktiengesellschaften angesiedelt werden. Gestern hat der Aufsichtsrat den ersten Schritten zur Dreiteilung des Konzerns zugestimmt.

Die Ankündigung hat die Mitarbeiter verunsichert, denn für die meisten ändert sich durch die Umstrukturierung der Arbeitgeber. Sie behalten zwar ihren Arbeitsvertrag, werden dann aber bei einer der drei Spartengesellschaften oder in der Holding beschäftigt sein. Rechtlich haben sie die Möglichkeit, dem Betriebsübergang zu widersprechen. Dann jedoch gilt für sie das Zukunftspaket nicht, das der Betriebsrat ausgehandelt hat. Es umfasst eine Beschäftigungssicherung bis Ende 2029. Nach Ansicht der Arbeitsrechtler könnte bei einem Widerspruch unter Umständen die Kündigung drohen. „Denkbar wäre, dass der Mitarbeiter, der widerspricht und für den es in der Holding gar keine Beschäftigungsmöglichkeit gibt, eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist erhält, weil andernfalls auf Dauer ein sinnentleertes Arbeitsverhältnis bestehen würde“, so Hahn. Soweit muss es aber nicht kommen. „Eine andere Möglichkeit wäre, dass der Konzern die Mitarbeiter dann in eine der Sparten-AGs entsendet“, so Däubler.

Derzeit laufen an den Standorten Infoveranstaltungen, bei denen die Betriebsräte die Mitarbeiter von dem Zukunftspaket überzeugen wollen. Ein Massenwiderspruch würde die Aufspaltung gefährden.