Messer und andere Waffen sind in den Abend- und Nachtstunden im größten Teil der Göppinger Innenstadt künftig tabu. Für die Polizei und die Stadt ist das ein weiterer Baustein in der Reihe der Sicherheitsmaßnahmen. Foto: epd

Was bringt die kurzfristig verkündete Messer- und Waffenverbotszone in der Göppinger City? Die Reaktionen in sozialen Netzwerken sind überwiegend ablehnend.

Waffenverbotszonen sind in anderen Städten in Baden-Württemberg schon Realität, beispielsweise in Ulm oder Stuttgart. Jetzt hat Göppingen nachgezogen. Die Stadtverwaltung hat damit auf verschiedene Fälle von Waffeneinsatz in der jüngeren Vergangenheit reagiert, zuletzt hatte ein Unbekannter in einem Lokal in der Innenstadt geschossen. Die Gäste blieben unverletzt. Das Polizeipräsidium Ulm nahm dies aber zum Anlass, die Göppinger Innenstadt als „sicherheitsrelevanten Bereich“ einzustufen, was nächtliche Kontrollen auch ohne konkreten Anlass erlaubt. Diesen Schritt hat die Stadt nun ergänzt und verbietet es ab sofort, zwischen 16 und 6 Uhr im Innenstadtbereich Waffen und Messer dabei zu haben.

 

Gemeinderäte von der Entscheidung der Rathausspitze überrascht

Damit habe die Polizei bei ihren verstärkten Kontrollen auch ein rechtsstaatliches Mittel zur Verfügung, betonte der Erste Bürgermeister Johannes Heberle. Das Verbot gilt bis Ende April 2027. Die Bürgervertreter im Gemeinderat wurden von der Entscheidung der Rathausspitze nach einhelliger Aussage überrascht. Am Tag nach dem Verkünden des Verbots waren die Reaktionen gemischt. Felix Gerber, Chef der CDU-Fraktion, sagte, er teile voll und ganz Heberles Auffassung. „Die Polizei hat angekündigt, mehr Polizisten nach Göppingen zu schicken. Da muss man ihr auch die dafür nötigen rechtlichen Möglichkeiten an die Hand geben.“ Es sei auch eine Forderung der CDU gewesen, über ein Waffenverbot nachzudenken. „Es soll sich ruhig herumsprechen, dass in Göppingen jetzt mehr kontrolliert wird.“ Christoph Weber (Grüne) befürwortet den Schritt ebenfalls: „Besondere Situationen erfordern besondere Maßnahmen.“ Es sei auch Eile geboten gewesen, findet Weber. Seine Fraktionskollegin Elke Caesar unterstützt grundsätzlich, dass man das Tragen gefährlicher Waffen und die wachsende Aggression angeht. Sie frage sich aber, ob unter das Waffenverbot beispielsweise auch das Taschenmesser falle, das man fürs Vesper im Rucksack mit sich führe.

Für die AfD-Fraktion sagt Miriam Weingardt, es sei gut, dass jetzt etwas passiert – angesichts der erschreckenden Ereignisse in der Stadt in der letzten Zeit. Insofern sei es richtig, dass der Oberbürgermeister reagiere. Allerdings glaubt die AfD-Stadträtin: Wer Gewalt ausüben will, werde das Verbot einfach ignorieren. Es bringe deshalb wohl nichts. Stärkere Kontrollen und härtere Konsequenzen seien dringend nötig.

Skepsis gegenüber der Umsetzung des Verbots

Der SPD-Fraktionschef Armin Roos findet es „grundsätzlich richtig, etwas zu unternehmen“. Der Sozialdemokrat ist aber ebenfalls skeptisch über die Umsetzung des Verbots und die Abgrenzung des Waffenbegriffs. „Die Überprüfung wird schwierig werden.“ Dennoch sagt Roos: „Wir hoffen das Beste, dass es wirkt.“ Als Fraktionschef der Freien Wähler Göppingen (FWG) ist Emil Frick zwiegespalten und formuliert es so: „Gut gedacht, schlecht gemacht“. Es sei sinnvoll, gegen illegalen Waffeneinsatz vorzugehen. Auch er bezweifelt aber die Durchsetzbarkeit. Es blieben viele Fragen offen, so Frick. Deshalb ist er auch verärgert, dass die Fraktionen in die Entscheidung weder einbezogen noch vorab informiert worden seien.

Sehr ablehnend reagiert Oliver Strommer, Vorsitzender des FDP-Stadtverbands Göppingen: „Das ist reine Symbolpolitik, die keine Wirkung hat und die bestehende Problematik in Göppingen nicht lösen wird. Personen, die Straftaten begehen wollen, werden sich nicht an eine alberne Verbotszone halten. Es braucht vielmehr eine stärkere Konzentration auf die konsequente Verfolgung und harte Sanktionierung von Straftaten sowie mehr sichtbare Polizeipräsenz auf den Straßen.“​

Was ist noch erlaubt? Und wann?

Definition
 Betroffen von dem Verbot sind Waffen und Messer. Waffen im Sinne dieser Verordnung sind insbesondere jede Art von Schusswaffen und Schreckschusswaffen, Anscheinswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen, Elektroschocker. ​

Messer
Was ist mit Opas Vesper-Taschenmesser? „Auch Taschenmesser und Küchenmesser sind von der Verbotszone erfasst. Sofern das Messer im Rahmen eines berechtigten Interesses benötigt wird, darf es mitgeführt werden, beispielsweise von Handwerkern oder in der Gastronomie im Rahmen der Berufsausübung“, erklärt Claudia Leihenseder von der Pressestelle der Stadt, stellt aber klar: „Ohne ein berechtigtes Interesse darf kein Messer zwischen 16 und 6 Uhr in der Verbotszone mitgeführt werden. Der Wunsch, ein Vesper unterwegs zerkleinern zu können, ist kein berechtigtes Interesse.“​

Zeitrahmen
Warum gilt das Verbot nur abends und nachts? „Eine zeitliche Eingrenzung ist entsprechend des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes, das heißt um die Einschränkung der Freiheitsrechte möglichst gering zu halten, erforderlich gewesen“, betont die Pressesprecherin der Stadt. Der Zeitrahmen sei aufgrund der Polizeistatistik erlassen worden, aber auch, weil in der Dunkelheit das Sicherheitsempfinden der Menschen nachlasse.​