Die Polizei hat im Kreis Göppingen illegale Partys aufgelöst. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa/Jens Wolf

Bei Kontrollen im Rahmen der Corona-Verordnungen hat die Polizei im Kreis Göppingen insgesamt vier Zusammenkünfte von mehreren Personen aufgelöst. Die Teilnehmer erwartet nun eine Anzeige.

Kreis Göppingen - Im Zusammenhang mit den Corona-Verordnungen hat die Polizei auch im Kreis Göppingen am Freitag und Samstag bei frühlingshaftem Wetter Kontrollen durchgeführt. In vier Fällen stellten die Beamten Verstöße fest und lösten illegale Partys auf.

Wie die Beamten melden, musste die Polizei am Samstag in Geislingen zwei Partys in Wohnungen auflösen. Gegen 21.45 Uhr meldeten Zeugen der Polizei eine Party mit lauter Musik in der Bahnhofstraße. Die Beamten trafen in der Wohnung zehn Personen an und schickte die Gäste nach Hause. Ähnlich laut verhielten sich eine knappe Stunde später sieben Personen in einer anderen Wohnung in der Bahnhofstraße. Auch diese Zusammenkunft löste die Polizei auf. Die Teilnehmer erwarten nun Anzeigen.

Polizei löst Grillparty auf

Sehr uneinsichtig waren am Samstag gegen 0.45 Uhr drei Männer und eine Jugendliche im Tälesweg in Eislingen. Als sie bemerkten, dass die Polizei auftauchte, flüchteten sie. Die Polizisten holten sie allerdings ein und stellten die Personalien fest. Im Gebüsch fanden die Beamten angerauchte Joints. Das Quartett wurden ermahnt und erhielt Platzverweise sowie Anzeigen. Dennoch war dieselbe Gruppe nur etwa eine Stunde wieder an Ort und Stelle und flüchtete erneut vor der Polizei.

In Wäschenbeuren hatten sich mehrere Personen zu einer Grillparty getroffen. Eine Streifenwagenbesatzung stellte gegen 0.45 Uhr ein Feuer auf einem Waldspielplatz fest. An diesem standen zwei Personen, jedoch waren deutlich mehr Getränke und Grillgut in der Nähe. Bei der Suche nach weiteren Personen entdeckte die Polizei einen 22-Jährigen im Gebüsch. Dieser wollte einer Anzeige entgehen, weshalb er geflüchtet sei. Ermittlungen sollen jetzt zeigen, ob noch weitere Personen an der unerlaubten Party beteiligt waren.