Lehrer und Erziehern fragen sich, wie die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden sollen. Foto: dpa/Julian Stratenschulte

Viele Lehrer und Erzieher treibt die Frage um, wer eigentlich haftet, wenn sie sich nun bei der Arbeit mit Covid-19 infizieren und zum Beispiel bleibende Lungenschäden davon tragen. Ist das ein Unfall? Oder eine Berufserkrankung?

Stuttgart - Sie werde die Kindertagesstätte mit einem mulmigen Gefühl betreten, sagt die Erzieherin. Nicht wegen der Kinder, die sie in den vergangenen Wochen vermisst hat. Sondern wegen des unerwünschten Gastes, der sich unbemerkt an ihren Arbeitsort schleichen und sie krank machen könnte: „Was passiert, wenn ich mich mit Covid-19 anstecke und zum Beispiel bleibende Lungenschäden davon trage? Oder noch Schlimmeres?“, sagt die Frau aus Stuttgart, die anonym bleiben möchte.