Das Kabinett von Bundeskanzlerin Angela Merkel regiert vorerst weiter. Foto: dpa

Die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel und ihrer Minister ist nun offiziell beendet. Die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung wird Merkel allerdings weiterführen. Hier gibt es die Hintergründe.

Berlin - Mit der Konstituierung des neuen Bundestags endete offiziell die Amtszeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und ihrer Minister. Das legt Artikel 69 des Grundgesetzes fest. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bat Merkel zugleich, die Geschäfte bis zur Bildung einer neuen Regierung weiterzuführen. Ihr Kabinett regiert also vorerst weiter.

Wieso ist das so? Da bei der konstituierenden Sitzung des Bundestags die Wahl eines neuen Bundeskanzlers nicht auf der Tagesordnung stand, bleibt die alte Regierung geschäftsführend im Amt - und zwar so lange wie nötig. Denn eine bestimmte Frist zur Bildung einer neuen Regierung und zur Wahl eines Kanzlers gibt es auf Bundesebene nicht. Damit das Land in der Zwischenzeit nicht führungslos dasteht, ist in der Verfassung für diesen Fall vorgesorgt worden.

Was steht dazu im Grundgesetz? Im zweiten Absatz von Artikel 69 heißt es kurz und knapp, dass die Amtszeit eines Kanzlers und seiner Minister „in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages“ endet. Der Bundeskanzler ist demnach allerdings auf „Ersuchen des Bundespräsidenten“ dazu „verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen“. Gleiches gilt für Minister auf Bitten des Präsidenten oder des Kanzlers. Es handelt es sich also keineswegs um eine freundliche Aufforderung, sondern um eine Zwangsverpflichtung. Absagen etwa wegen anderweitiger Karrierepläne sind nicht zulässig. Denkbar wären Ausnahmen nach Ansicht von Rechtsexperten höchstens bei schwerwiegenden persönlichen Gründen wie einer Krankheit.

Darf die Geschäftsführende Regierung alles machen? Theoretisch hat sie dieselben Befugnisse wie jede andere Regierung. Sie kann Gesetzentwürfe erarbeiten und beschließen oder Verwaltungsverordnungen erlassen. Sie kann theoretisch sogar einen neuen Bundeshaushalt in den Bundestag einbringen. Praktisch sind ihre Handlungsspielräume aber sehr begrenzt, weil es sich eben um eine Regierung ohne parlamentarische Mehrheit handelt. Sie hat im Bundestag keine Koalition hinter sich, die Gesetzentwürfe absegnen könnte. Verfassungsrechtlern zufolge kommt das ungeschriebene Gesetz hinzu, dass eine lediglich für eine Übergangsphase weiter amtierende geschäftsführende Regierung in dieser Zeit eine größtmögliche Zurückhaltung zeigen sollte. So gilt es als absolut unüblich, den Entscheidungsspielraum der Nachfolgeregierung durch weitreichende Beschlüsse noch beschneiden zu wollen.

Können in dieser Zeit noch neue Minister bestimmt werden? Nein, neue Minister können nicht mehr berufen werden. Sollte ein Ressortchef wegen Krankheit oder anderer Gründe ausfallen, könnte einer seiner Kollegen von Merkel oder Steinmeier beauftragt werden, dessen Amtsgeschäfte mit zu übernehmen. Bei einem unvorhergesehenen Ausfall der Kanzlerin müsste der Bundespräsident für eine geschäftsführende Vertretung sorgen. Im Regelfall dürfte er dann den Vizekanzler auswählen.