Sechs Maultaschen werden in Konstanz zur unendlichen Geschichte. Foto: dpa

Der Fall der Konstanzer Altenpflegerin, die wegen sechs Maultaschen gefeuert wurde, geht weiter.

Freiburg/Konstanz - Der sogenannte Maultaschen-Fall geht in die zweite Runde. Mit der fristlosen Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen aus der Heimverpflegung mitgenommen hatte, befasst sich das baden-württembergische Landesarbeitsgericht (LAG) am 30. März. Ein LAG-Sprecher bestätigte am Dienstag einen Bericht des Konstanzer "Südkuriers".

Der Fall gehört zu einer Reihe von Kündigungen wegen vermeintlicher Bagatelldelikte, die seit Monaten Schlagzeilen machen und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert werden. Die Berufungsverhandlung des Maultaschen-Falls findet in der LAG-Außenstelle Freiburg statt.

Die städtische Konstanzer Spitalstiftung hatte die 58-Jährige wegen Diebstahls gefeuert und am 16. Oktober 2009 beim Arbeitsgericht Radolfzell recht bekommen. Daraufhin hatte die Frau Berufung in der nächst höheren Instanz eingelegt. Ihr Anwalt hatte argumentiert, dass ein Rauswurf nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit unverhältnismäßig sei. Eine Abmahnung hätte gereicht. Die 58-Jährige, die in einem Seniorenheim der Stiftung arbeitet, hatte betont, die Maultaschen seien Essensreste gewesen, die ohnehin in den Müll gewandert wären.