Reiter sind in Wohngebieten nicht immer gern gesehen. Foto: Gottfried Stoppel

Nicht nur Hundehaufen, auch Hinterlassenschaften von Pferden sorgen für Auseinandersetzungen. Müssen diese vom Reiter entfernt werden? Die Straßenverkehrsordnung regelt das ziemlich eindeutig.

Rems-Murr-Kreis - Unschöne Szenen haben sich jüngst in Schorndorf abgespielt: „Ich bin regelrecht von einem Autofahrer gestellt worden“, erzählt eine Reiterin. Nach einem Ausritt im Wald und über Felder war sie mit ihrem Wallach durch ein Wohngebiet in Schorndorf unterwegs. Dabei hinterließ das Ross ein paar Pferdeäpfel auf der Straße. Einem Autofahrer passte das gar nicht. Er drehte sein Gefährt, fuhr dem Reiterpaar hinterher, stellte das Auto direkt vor dem Pferd ab, sprang heraus und rief aggressiv: „Ist das Ihr Haufen da hinten?“ – Und: „Haben Sie vor, den auch wegzumachen?“

Müssen die Pferdeäpfel entfernt werden?

Muss sie das tun? In der Schorndorfer Nachbargemeinde Winterbach hat es offenbar ähnliche Fälle gegeben, Anwohner des südlichen Wohngebiets unterhalb des Stärrenbergs beschwerten sich. Deshalb war eigens eine Mitarbeiterin der Gemeinde in einigen Ställen in der Umgebung unterwegs, um Reiter und Pferdebesitzer darüber aufzuklären. Der Tenor: Auf innerörtlichen Straßen müssen Pferdeäpfel entfernt werden.

Die Grundlage dafür ist die allgemeine Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik. Dort ist geregelt, dass Verschmutzungen auf der Straße vom Verursacher entfernt werden müssen. „Das muss nicht sofort, sondern unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern geschehen“, sagt Matthias Kolb, der Hauptamtsleiter von Winterbach. Der Reiter könne also zu seinem Stall zurückreiten und dann im Anschluss mit geeignetem Material oder Werkzeug den Kot beseitigen oder am besten entsprechende Tüten beim Ritt mitführen, so Kolb.

Auch in Schorndorf ist das so geregelt. Die Schilderung der aggressiven Fälle wundern jedoch Jörn Rieg vom dortigen Ordnungsamt: „In Schorndorf haben wir eigentlich kein Problem damit“, so der Sachgebietsleiter für Ordnungsangelegenheiten. Die Toleranz gegenüber Pferdekot sei anders als bei Hinterlassenschaften von Hunden. Die letzte Beschwerde über Pferdeäpfel in der Daimlerstadt stamme aus dem Jahr 2012.

Hinterbüchelberg regelt das selbst

In dem Murrhardter Teilort Hinterbüchelberg hat es vor drei Jahren Probleme mit Hinterlassenschaften von Pferden gegeben. „Das hat der Ort unter sich geregelt“, sagt der Murrhardter Bürgermeister Armin Mößner. An einigen Stellen wurden einfach Schaufeln platziert, damit die Reiter die Pferdeäpfel direkt von der Straße entfernen und auf bestimmte Misthaufen werfen konnten. „Das hat funktioniert“, so Mößner.

Auch in Backnang hat es vor zwei Jahren einige Beschwerden gegeben, sie alle seien allerdings auf einen bestimmten Hof zurückführen gewesen, heißt es aus der Pressestelle der Stadt. Ein Gespräch zwischen Ordnungsamt und Hofbesitzer habe die Situation dauerhaft geklärt.

Eine Umfrage bei weiteren Kommunen im Rems-Murr-Kreis zeigt: Meist sind es nur Einzelfälle: „Wir appellieren in solchen Fällen an die Pferdehalter und Höfe“, sagt zum Beispiel der Rudersberger Bürgermeister Raimon Ahrens. In Weissach im Tal hingegen gab es in diesem Jahr überhaupt keine Beschwerden. Auch das Polizeipräsidium Aalen, das für den Rems-Murr-Kreis zuständig ist, hat in jüngerer Zeit keine Fälle verzeichnet.

Förster von Radfahrern angegangen

Noch deutlich mehr Konfliktpotenzial scheint es hingegen im Naherholungsbereich Wald zu geben. Weniger wegen Hinterlassenschaften von Pferden als vielmehr zwischen Spaziergängern und Rad- oder Mountainbikefahrern. Auch der Schorndorfer Förster Julian Schmitt ist schon Ziel von Aggressionen geworden. Als er mit seinem Dienstfahrzeug in seinem Waldrevier unterwegs war, wollten ihm zwei Radfahrer auf einem Waldweg partout nicht Platz machen. Als Schmitt leicht hupte, so erzählt er, warf einer der Radfahrer sein Fahrrad vor das Auto auf den Boden, schritt wütend zum Beifahrerfenster und schrie: „Sie haben hier nichts verloren!“ Schmitt kann darüber nur den Kopf schütteln: „Ich war als Personal auf einem Wirtschaftsweg unterwegs und bin ganz langsam und vorsichtig gefahren.“ Der Förster plädiert für ein friedliches Miteinander. „Die Leute sollten lieber erst einmal durchatmen und überlegen, was sie tun.“

Regelungen im Wald und auf der Straße

Pferde
Da von den Tieren eine gewisse Gefahr ausgeht, müssen Wege für Reiter im Wald mindestens drei Meter breit sein oder eine besondere Kennzeichnung haben. Abseits befestigter Wege ist weder Reiten noch Mountainbiken gestattet.

Pferdeäpfel
Im Wald muss niemand Pferdeäpfel entfernen. In manchen Städten ist der Umgang damit in der Umweltschutzverordnung verankert. In Schorndorf aber zum Beispiel nicht. Dort greift die Straßenverkehrsordnung, wie in allen Städten und Gemeinden in Deutschland. Demnach müssen Pferdäpfel zwar nicht sofort entfernt werden, jedoch zeitnah. Pferdeführer und Reiter sollten dies ernst nehmen. Sonst drohen Bußgelder. Falls die Pferdeäpfel auf der Straße Grund für einen Unfall sind – etwa falls jemand ausrutscht oder ein Radfahrer stürzt –, kommen zivilrechtliche Ansprüche hinzu.

Hunde
Im Wald besteht keine Anleinpflicht, ein Hund muss jedoch auf sein Herrchen oder Frauchen hören und sofort zum Besitzer kommen, wenn er gerufen wird. Haut der Hund ab, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Auf der Straße im Wohngebiet und auf dem Feld muss Hundekot sofort entfernt werden. Das ist in der Umweltschutzverordnung einer Gemeinde geregelt.

Fahrrad
Wer mit dem Rad im Wald unterwegs ist, darf nur auf Wegen fahren, die mindestens zwei Meter breit sind. Eine Ausnahme sind ausgewiesene Single Trails, also offizielle Strecken für Mountainbikes.