Stundenlang war Öcalans Konterfei am Pragbunker zu sehen. Foto: STZ

Für nationale Türken ist es die pure Provokation, für Polizei und Staatsanwaltschaft ist es ein juristisch zumindest zweifelhafter Fall: Auf einer der belebtesten Straßenkreuzungen Stuttgarts wurde „Freiheit für Öcalan“ gefordert. Ein Werbecoup, der nun für helle Aufregung sorgt.

Stuttgart - Der kurdisch-türkische Konflikt hat seit Freitag einen neuen Aufreger – und Stuttgart ist zum zentralen Schauplatz geworden. Mehrere Stunden lang wurde auf der Videowerbewand am Pragbunker, an der viel befahrenen Kreuzung der Bundesstraßen 10, 27 und 295, das Konterfei des einstigen Führers der verbotenen kurdischen Organisation PKK abgebildet – verbunden mit der Forderung: „Freiheit für Öcalan.“

Am Freitag gegen 11 Uhr flimmerte das Porträt erstmals über die Großleinwand – und sorgte wegen der Nähe des Moscheenviertels in Feuerbach bald schon für heftige Reaktionen. Nicht nur unter den national gesinnten Türken, die sich provoziert fühlen. Sondern auch bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft.

Werbung für eine verbotene Organisation auf einer offiziellen Werbetafel – ist das nicht strafbar? Die Staatsanwaltschaft hat sich inzwischen in den Fall eingeschaltet – allerdings ohne sich vorerst festzulegen: „Die Möglichkeit einer Strafbarkeit wird noch geprüft“, sagt die zuständige Staatsanwältin Tomke Beddies auf Anfrage, „das ist allerdings wegen diverser höchstrichterlicher Rechtssprechungen gar nicht so einfach.“

Ist öffentliche Sicherheit gestört?

Für die Stuttgarter Polizei gibt es eine ganz andere Frage: „Hier droht letztlich eine Störung der öffentlichen Sicherheit“, sagt Polizeisprecher Olef Petersen, „deshalb ist es wichtig, dass diese Werbung verschwindet.“ Die Polizei habe eine Vielzahl empörter Anrufe bekommen. Glücklicherweise habe sich das Problem zunächst von selbst gelöst: „Als sich das zuständige Revier um den Fall kümmerte, hatte die Werbeagentur den Spot bereits selbst entfernt“, so Petersen. Um 14.33 Uhr war Öcalan offenbar letztmals zu sehen.

Die Werbeagentur im badischen Sinzheim ist selbst von der Heftigkeit der Proteste überrascht worden. Man habe die politische Brisanz nicht erkannt, heißt es auf Anfrage. Auf „Drängen des Kunden“, ein kurdischer Verein, habe man den Spot am Freitag erstmals geschaltet. Er hätte mehrere Wochen tagsüber gezeigt werden sollen. Nach Aussagen der Firma hätten sich dann aber die Beschwerden massiv gehäuft, auch die Polizei habe sich gemeldet. Wegen des großen Drucks habe man den Spot entfernt.

Strafbar? Auf die Farbe kommt es an

Für die Werbeagentur ist der Ärger damit aber nicht vorbei. Denn der kommt jetzt aus den Reihen der Kurden. Der Auftraggeber meldete sich am Nachmittag und beklagte sich darüber, warum der Spot nicht mehr zu sehen sei. Man wolle gegen die Abschaltung rechtlich vorgehen, sollen die Vertreter des Vereins erklärt haben. Dabei soll es sich nach Angaben in kurdischen Medien um einen Ableger des kurdischen Verbandes Demokratisches Kurdisches Gesellschaftszentrum (DKTM) handeln. Unter dem Dach der „Demokratik Kürt Toplum Merkezi“ haben sich nach Erkenntnissen von Verfassungsschützern die kurdischen Vereine wieder organisiert, nachdem das der PKK zuzurechnende Vereinsleben zwischen 2009 und 2015 weitgehend zum Erliegen gekommen war.

Ob die Öcalan-Werbung strafbar ist oder nicht – das entscheidet offenbar auch die Farbe. „Bildnisse auf grünem oder gelben Grund können als Förderung der PKK verstanden werden“, sagt Staatsanwältin Beddies. Anders sieht es mit einem andersfarbigen Hintergrund aus. „Die Forderung nach einem persönlichen Lebensrecht für Öcalan ist nicht strafbar“, sagt Beddies. Nun müsse genau geprüft werden, wie die Stuttgarter Öcalan-Werbung aussah.