Im Kunstunterricht des Schickhardt-Gymnasiums kam es zum Auslöser dieses Rechtsstreits. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Was darf eine junge Frau über ihre Lehrerin öffentlich sagen und was nicht? Beim Rechtsstreit um Unterlassung gab es auch bei der Berufungsverhandlung im Oberlandesgericht keine Annäherung. Eine Panne der Klägerin brachte der früheren Schülerin einen Punktsieg.

Beim Rechtsstreit zwischen einer Kunstlehrerin des Stuttgarter Schickhardt-Gymnasiums und ihrer früheren Schülerin scheint kein schnelles Ende in Sicht. Denn auch bei der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht konnten sich beide Seiten – beide hatten Berufung beantragt – nicht auf die Unterlassung bestimmter Äußerungen einigen. Konkret ging es darum, ob zulässig ist, mit welchen Worten sich die damalige Abiturientin nach einem Vorfall im Kunstunterricht am 14. Oktober 2020 in der „Bild“ und der „Ludwigsburger Kreiszeitung“ über ihre Kunstlehrerin geäußert hat.