In rund hundert baden-württembergischen Kommunen haben fünf Prozent der Wähler einen ungültigen Stimmzettel abgegeben. Vor Ort hat man dafür eine einfache Erklärung.
Mit einem einfachen Kreuz ist es nicht getan. Bis zu drei Stimmen pro Kandidat sind bei der Kommunalwahl erlaubt. Bei keiner anderen Wahlform in Deutschland gibt es so viel zu beachten. Das bedeutet auch, dass beim Wählen viel schief gehen kann. Wer sich auch nur um eine von – im Falle Stuttgarts 60 – Stimmen verzählt, gibt einen ungültigen Stimmzettel ab.