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Jugendliche sollen ein verbrieftes Mitspracherecht in der Kommunalpolitik bekommen. Der Landtag bereitet daher eine Änderung der Gemeindeordnung vor. Noch vor den Gemeinderatswahlen am 25. Mai soll der Paragraf 41a der Gemeindeordnung angepasst werden.

Stuttgart - Jugendliche sollen ein verbrieftes Mitspracherecht in der Kommunalpolitik bekommen. Der Landtag bereitet daher eine Änderung der Gemeindeordnung vor. Noch vor den Gemeinderatswahlen am 25. Mai soll der Paragraf 41a der Gemeindeordnung angepasst werden.

Künftig muss der Gemeinderat Kinder und Jugendliche bei Planungen und Vorhaben einbeziehen, sofern es ihre Interessen berührt. Außerdem können Jugendliche einen Jugendgemeinderat in ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen und sind nicht mehr auf die Gunst des Bürgermeisters angewiesen. Wie viele Jugendliche sich in der jeweiligen Kommune dafür einsetzen müssen, richtet sich nach der Zahl der Einwohner.

Was Stuttgart für die dezentralen Jugendräte in den Bezirken freiwillig bereits praktiziert, soll dann generell gelten: Ideen und Wünsche, was sich in der Stadt verändern soll, können per Antrag direkt im Gemeinderat eingebracht und begründet werden. „Ob es dann aber umgesetzt wird, darüber muss der Gemeinderat entscheiden“, sagt der Grünen-Fraktionsvize und kommunalpolitische Sprecher im Landtag, Andreas Schwarz. Für kleinere Vorhaben wie etwa eine Jugend-Discoveranstaltung solle die Gemeinde den Jugendlichen „angemessene finanzielle Mittel zur Verfügung stellen“, heißt es in der angepeilten Neufassung. „Wie viel das aber ist, bleibt den Gemeinden überlassen“, sagt Schwarz. Das hänge auch von der Größe der Gemeinde ab.

Der Gemeindetag von Baden-Württemberg möchte Jugendliche ebenfalls früh an der Kommunalpolitik beteiligen. „Allerdings finden wir nicht, dass dazu eine Änderung in der Gemeindeordnung nötig gewesen wäre“, sagt die Sprecherin Kristina Fabijancic-Müller. Vorgaben halte man nicht für hilfreich. Generell seien feste Formen für Jugendliche häufig schwierig. Es ginge auch ohne ein Rede- und Antragsrecht via Gemeindeordnung. „Ob über Gemeinderäte oder über den Bürgermeister direkt: Für Jugendliche gibt es viele Kanäle, damit sie gehört werden.“ Oft fänden sich in den Gemeinden auch nicht genug Interessierte, die sich in einem Jugendgemeinderat engagieren wollten.