Die Rente mit 63 soll geprüft werden Foto: dpa

Die Klage gegen die Rente mit 63 hat wenig Chancen. Es gibt so gut wie keine rentenpolitische Entscheidung, bei der Karlsruhe den Bundestag zurückgepfiffen hätte.

Berlin/Stuttgart - Arbeitsministerin Andrea Nahles wollte bei der Rente 63 ursprünglich Missbrauch, also eine Frühverrentungspraxis auf Kosten der Beitragszahler, verhindern. Deswegen hatte die Sozialdemokratin ins Gesetz schreiben lassen, dass in den zwei Jahren vor Rentenbeginn Zeiten der Arbeitslosigkeit nicht zu jenen 45 Beitragsjahren zählen, die man für die Rente mit 63 nachweisen muss. Mit einer Ausnahme: Wenn der Betrieb des Betroffenen aufgelöst wird oder pleitegeht, gibt es die abschlagsfreie Rente auch.

Die Gewerkschaften haben von Beginn an dafür plädiert, dass auch Arbeitnehmer, denen betriebsbedingt gekündigt wird, in den Genuss des privilegierten früheren Rentenbeginns kommen sollten. So überrascht es nicht, dass sie nun auf dem Klageweg die Sache durchdrücken wollen. Große Chancen vor Gericht werden ihnen aber nicht eingeräumt.

Zum einen haben die Verfassungsrichter dem Gesetzgeber immer schon viel Ermessensspielraum bei der Rente zugestanden. Es gibt so gut wie keine rentenpolitische Entscheidung, bei der Karlsruhe den Bundestag zurückgepfiffen hätte. Auch in der Sache spricht viel für die jetzige Regelung. Denn nur im Fall einer Pleite oder einer kompletten Betriebsauflösung ist wirklich auszuschließen, dass Arbeitgeber und -nehmer einen Deal miteinander gemacht haben, damit der Betroffene auf Kosten der Beitragszahler in den Genuss der abschlagsfreien Rente mit 63 kommt. Daher ist es schlüssig, dass nur in diesen beiden Fällen eine Ausnahme von der Ausnahme gemacht wird.