Nicht jedem ist klar, wie der eigene Müll entsorgt werden soll. Foto: Patricia Sigerist

Verwahrloste Straßen und Gehwege sind wahrlich kein schöner Anblick. In der Pflicht sind Anlieger und Müllsünder gleichermaßen. Wenn Abfälle richtig entsorgt werden, muss sich auch niemand vor Besuchern schämen.

Gemeinwohl - Den Dreck anderer wegzuräumen, ist nicht schön. In der Satzung über das Reinigen, Räumen und Bestreuen der Gehwege in Stuttgart ist aber zu lesen, dass es die Pflicht der Anlieger ist, die Gehwege rund um ihre Grundstücke zu reinigen. Insbesondere umfasst dies „die Beseitigung von Schmutz, Unrat und Laub“. Dass dies nicht jedem gefällt, ist klar. Schließlich stammt der Müll oftmals von Fremden, die ihn mutwillig auf den Bürgersteig oder sogar aufs Grundstück werfen. Zweifelsfrei ist es aber so, dass den Anliegern, sollten sie sich weigern zu reinigen, eine Geldbuße droht. Ordnungswidrigkeiten können mit bis zu 500 Euro geahndet werden. Ob das Ordnungsamt tatsächlich von diesem Recht Gebrauch macht, ist freilich eine andere Frage. Es gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter. Gefordert sind an dieser Stelle daher beide Seiten. Zum einen die Anlieger, die sich in der Verantwortung fühlen sollten, für ein sauberes Erscheinungsbild rund um ihren Wohnsitz zu sorgen. Zum anderen natürlich die Müllsünder, die ihre Abfälle gedankenlos an Ort und Stelle fallen lassen. Nur wenige Schritte weiter an der Stadtbahnhaltestelle befindet sich ein Mülleimer.

Auch sollte es wohl kein Problem darstellen, Abfälle in die Tasche zu stecken und zu Hause zu entsorgen. Letztlich sind hierbei auch die Eltern gefragt. Schon von klein auf kann man seinen Kindern beibringen, wie man Abfälle korrekt entsorgt: zum Schutz der Umwelt und für ein ansehnliches Umfeld. Dann muss sich auch niemand vor Besuchern schämen.