Die Stadt will die 250. Montagsdemo gegen Stuttgart 21 in die Lautenschlagerstraße verlegen – und zieht vor gleich zwei Gerichten den Kürzeren. Eine Niederlage mit Ansage, die man sich hätte sparen können.
Stuttgart - Man mag zu den allmontäglichen Demos gegen Stuttgart 21 stehen wie man will: Die einen schütteln nur noch verständnislos den Kopf, die anderen feiern den Protest als sichtbares Zeichen einer der hartnäckigsten Widerstandsbewegungen, die es in diesem Land je gegeben hat. Doch eine Stadtverwaltung muss in ihren Entscheidungen nüchtern bleiben und die gegensätzlichen Interessen sorgfältig gegeneinander abwägen.
Es ist bedenklich, dass dies offenbar erneut nicht gelungen ist. Nicht zum ersten Mal haben die Gerichte eine Entscheidung des Ordnungsamts kassiert. Die Stuttgart-21-Gegner dürfen sich am nächsten Montag auf dem Arnulf-Klett-Platz versammeln. Man hätte im Rathaus auch ohne die Justiz auf die Idee kommen können, dass die 250. Montagsdemons-tration in Stuttgart eine besondere Bedeutung hat. Die entsprechende Entscheidung gleich zweier Gerichte ist deshalb eine Niederlage mit Ansage.
Doch das Urteil des Mannheimer Verwaltungsgerichtshofs ist mehr als nur das. Es folgt der Argumentation der Projektgegner, die Lautenschlagerstraße als Versammlungsort sei für größere Menschenmengen aus Sicherheitsgründen ungeeignet, voll und ganz. Welche Folgen das auch für andere Demonstrationen hat, wird sich erst noch zeigen.
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