Um Hautkrebs frühzeitig zu erkennen, haben Menschen ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre den Anspruch auf eine Hautarzt-Untersuchung. Foto:  

Im Alter von 30 Jahren wird es für die meisten gesetzlich Versicherten ernst: Dann greifen die kassenfinanzierten Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung. Schon 30-Jährige sollten sich somit die Frage stellen, wie sinnvoll eine medizinische Untersuchung für sie persönlich ist.

Im Alter von 30 Jahren wird es für die meisten gesetzlich Versicherten ernst: Dann greifen die kassenfinanzierten Maßnahmen zur Krebsfrüherkennung. Schon 30-Jährige sollten sich somit die Frage stellen, wie sinnvoll eine medizinische Untersuchung für sie persönlich ist.

Die Frage lässt sich strittig diskutieren. Es gibt Argumente, die gegen präventive Untersuchungen sprechen: Die Tests sind ungenau, die Fehlalarme sind zahlreich. Vorsorgemaßnahmen erhöhen auch nicht bei jeder Krebsart zwingend die Lebenserwartung. Dennoch überwiegen die Pluspunkte: Mit der bei den Bundesbürgern besonders unbeliebten Darmspiegelung zum Beispiel kann sehr wohl eine Krebserkrankung verhindert werden.

Die Enthaltsamkeit der Bürger bei der Krebsvorsorge dokumentiert eine große Unsicherheit: Die Versicherten wissen einfach nicht, welche Vorteile und Risiken eine Früherkennung mit sich bringt. Der bloße Aufruf der Krankenkassen zur Teilnahme genügt nicht den Ansprüchen an eine angemessene Information der Versicherten, die über Chancen und Risiken besser aufgeklärt werden müssen – nicht nur in schlichten Faltblättern. Dazu braucht es auch die Unterstützung der Ärzte, die bei ihren Empfehlungen zur Früherkennung das Alter und den Gesundheitszustand des Patienten berücksichtigen. Zigarettenkonsum, Übergewicht und vor allem eine einschlägige familiäre Vorgeschichte sind wichtige Faktoren, um Krebs zu begünstigen.

Hinzu kommt: Krebs ist die zweithäufigste Todesursache. Trotz allen medizinischen Fortschritts kann es noch Jahrzehnte dauern, bis er seinen Schrecken verliert. Sich damit auseinanderzusetzen, ist das Mindeste, was man von einem 30-, 40- oder 50-Jährigen erwarten darf.

r.warth@stn.zgs.de