Der Bundestag hat am Freitag das Gesetz gegen Kinderpornografie verschärft. Foto: dpa

Die Novelle des Gesetzes gegen Kinderpornografie wäre auch ohne die Edathy-Affäre grundsätzlich notwendig gewesen. Ein Kommentar von Berlin-Korrespondent Holger Möhle.

Auf einen prominenten Fall folgt eine vergleichsweise schnelle Reaktion. Gut zehn Monate nach Bekanntwerden der Causa Sebastian Edathy hat der Bundestag das Sexualstrafrecht verschärft. Die Novelle wäre auch ohne diese Affäre, die für den früheren SPD-Bundestagsabgeordneten juristisch noch nicht ausgestanden ist, grundsätzlich notwendig gewesen.

Kinderpornografie ist eines der abscheulichsten und skrupellosesten Verbrechen, weil sich stärkere Erwachsene an Wehrlosen und Schutzbefohlenen vergehen. Sie leben ihre Macht aus. Im geschützten Raum des Internets, obskurer Tauschbörsen und dunkler Clubs. Sie können darauf vertrauen, dass die missbrauchten Kinder nicht sprechen werden. Mit wem auch, wenn ihre Eltern deren Körper verkaufen?

Ob sich Pädophile von ihrer Lust abbringen lassen, weil das neue Sexualstrafrecht die Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis auf drei Jahre Freiheitsentzug erhöht, ist indes fraglich. Dennoch: Das neue Recht schützt Kinder und Jugendliche besser vor Übergriffen, weil etwa sogenannte Posing-Bilder eindeutig als kinderpornografisches Material gelten oder sich auch der strafbar macht, der Mädchen und Jungen nackt am Strand fotografiert und die Aufnahmen verkauft oder damit handelt. Auch der Begriff des Schutzbefohlenen wird eindeutiger gefasst. Der Raum, in dem Kinderpornografie wegen unklarer Rechtslage nicht mit Strafe belegt werden kann, wird damit kleiner. Auch wenn eine Grauzone bleibt.