Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen auf dem Weg zur Urteilsverkündung Foto: dpa

Monaelang wurde prozessiert, am Ende des teuren Spektakels stand ein Freispruch. Die Ankläger haben den richtigen Moment zum Absprung verpasst und sich in ihren Vorwürfen verrannt

München - Es war ein Richterspruch mit Ansage, und jede andere Entscheidung wäre eine Sensation gewesen. Deutsche-Bank-Chef Jürgen Fitschen und vier frühere Spitzenmanager der Deutschen Bank sind von Vorwurf des versuchten Prozessbetrugs freigesprochen worden. Lange zuvor hatte Richter Peter Noll angedeutet, dass er die Beweise, die die Staatsanwaltschaft vorgelegt hatte, für zu dünn hält. Womit sich die Frage stellt, warum sie dann nicht beizeiten den Rückzug angetreten ist. Gewiss, Fitschen ist inzwischen der wohl prominenteste Banker der Republik und zudem Co-Chef eines Instituts, das in den vergangenen Jahren durch viele spektakuläre Rechtsverstöße – von dubiosen Geschäften mit Immobilien-Wertpapieren bis zum Drehen an Zinsen – auf sich aufmerksam gemacht hatte. Dafür zahlt die Bank bereits Milliarden Euro und ist weiter im Fokus der Ermittler. Doch in diesem Verfahren saß die Justiz nicht über die Bank zu Gericht, sondern über Fitschen, dem vorgeworfen worden war, seine Zeugenaussagen im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Bank und den Erben des verstorbenen Filmmoguls Leo Kirch abgesprochen zu haben.

Um Vorwürfe zu belegen, reicht es allerdings nicht aus, dass es so gewesen sein könnte, sondern es muss auch Belege geben, dass es tatsächlich so gewesen ist. Das aber war hier erkennbar nicht der Fall. Fast entschuldigend erklärte vor der Freispruch der Chef der zuständigen Münchener Staatsanwältin, diese mache ihren Job eben „mit Leib und Seele“, und man könne ihr den Job jetzt nicht mehr entziehen, denn wenn man eine Anklage verfertige, dann wolle man „auch am Schluss dabei sein“.

Doch Ankläger haben nicht die Aufgabe, Angeklagte – ob arm oder reich – zur Strecke zu bringen, sie müssen vielmehr be- und entlastende Unterlagen gleichermaßen berücksichtigen. Die Frage, ob es zur geforderten Gefängnisstrafe oder zu einem Freispruch kommt, ist in diesem Verfahren aber zum Prestigeduell ausgeartet. Es ist zwar richtig, dass die Justiz prominenten Angeklagten keinen Bonus gibt – denn Justitia darf nicht nach Personen unterscheiden. Das heißt zum einen, dass sie prominenten Angeklagten keinen Bonus gewähren – diese aber auch nicht besonders lange in einem Verfahren schmoren lassen darf, das für die Ankläger schon vor Monaten verloren war.