Wer sicher gehen will, setzt spätestens bei einem Baumumfang von 79 Zentimetern die Motorsäge an. Foto: Rebecca Stahlberg

Abgesehen davon, dass die Stadt Stuttgart sich selbst nicht an sie hält – die neue Baumschutzsatzung hat ihre Widersinnigkeiten. Anreize, Bäume zu pflanzen und zu hegen, setzt sie keine. Ein Kommentar von Marc Schieferecke.

S-Mitte - Kaum sind die neuen Regeln zum Schutz der Bäume beschlossen, mehren sich Zweifel an ihrem Sinn. Dass die Stadt selbst ihre Baumschutzsatzung missachtet, ist keinen Kommentar wert, aber ein Zitat. „Wenn man Bäume nicht mehr fällen dürfte, würde die Stadtentwicklung blockiert.“ Der Satz stammt von keinem Baulobbyisten, sondern vom Bürgermeister Dirk Thürnau und offenbart den Wert des Baumschutzes im Rathaus.

Die dazugehörige Satzung hat überdies grundlegende Fehler. Knapp 10.000 Euro muss zahlen, wer einen Baum ersatzlos fällt. Das klingt abschreckend, aber schon ein Garagenplatz ist das Doppelte wert. Überdies unterscheidet die Satzung nicht zwischen Neubau und Bestand, nicht zwischen Hausbauern und Großinvestoren. Wer Wohnraum schafft, kann in Neubauten eine Quadratmetermiete von rund 15 Euro erwirtschaften. Wenn auf der Fläche eines Baumes 60 Quadratmeter auf drei Stockwerken verteilt entstehen, ist die Strafe nach einem Jahr bezahlt. Investoren, die Einkaufszentren hochziehen, verlangen Mieten jenseits der 200 Euro pro Quadratmeter. Fällen rechnet sich also.

Der Anreiz, einen Baum zu setzen und zu hegen, fehlt dagegen. Eher legt die Satzung das Gegenteil nahe. Wer Geld sparen will, lässt Bäume nicht alt werden. Der Schutz gilt ab einem Stammumfang von 80 Zentimeter. Wer der Strafe fürs Fällen oder der Pflicht zu Neupflanzungen entgehen will, setzt bei 79 die Säge an und kann sich für die Arbeit mit dem Verkauf von Brennholz selbst entlohnen.