Soll der Verfassungsschutz die AfD beobachten oder soll er nicht? Nach den Aussagen von Björn Höcke zum Holocaust-Mahnmahl beschäftigt sich die Politik mit dieser Frage. Foto: dpa

Es wäre nur klug und konsequent, wenn der Verfassungsschutz, wie einst bei der PDS, den Entwicklungsprozess der AfD genau beobachtet, kommentiert unser Redakteur Norbert Wallet.

Stuttgart - Natürlich muss sich die Auseinandersetzung mit dem Rechtspopulismus und seinem parteipolitischen Arm, der AfD, in erster Linie im öffentlich-politischen Raum abspielen. Da hat der Verfassungsschutz-Präsident Hans-Georg Maaßen zweifellos recht. Eine selbstbewusste Demokratie muss davor keine Angst haben, denn sie kann den Angstschürern und schrecklichen Vereinfachern die Kraft der besseren Argumente entgegenhalten – und die setzen sich vielleicht nicht immer unmittelbar, aber stets langfristig durch. Aber das heißt nicht, dass der Rechtsstaat naiv sein muss.

Prozess genau beobachten

Es stimmt, die AfD ist in ihrer Gesamtheit keine rechtsradikale Partei. Sie ist ein Sammelbecken, in dem sich allerlei Gruppen und Strömungen tummeln: bürgerliche Konservative, Euroskeptiker, furchtsame Globalisierungsgegner. Aber eben auch noch mehr: Fremdenfeinde, Nationalisten, Aufwiegler mit rassistischem Weltbild und Überläufer vom äußersten rechten Rand. Keine erfreuliche Mischung. Welche dieser Strömungen in diesem wirren Wechselspiel die Oberhand behält, kann derzeit niemand sagen. Deshalb wäre es nur klug und konsequent, wenn der Verfassungsschutz, wie einst bei der PDS, den Prozess genau beobachtet.

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