Protest gegen Wohnungsmangel auf dem Marktplatz in Stuttgart. Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Der Stuttgarter Oberbürgermeister Fritz Kuhn sollte sich um eine klare Haltung gegenüber Immobilienbesitzern und Vermietern bemühen, kommentiert StN-Titelautor Sven Hahn.

Fritz Kuhn ist in seiner Haltung zur Wohnungsnot leicht auszurechnen. Seit Dezember 2013 arbeitet der grüne OB mit denselben Zielzahlen, denselben Forderungen, denselben Formulierungen. Kuhn beharrt auf seiner Strategie – ungeachtet der Kritik von Interessenverbänden, politischen Gegnern und Fachleuten. In einer Frage aber ist Kuhn extrem schwierig einzuschätzen – und zwar in seiner Haltung gegenüber privaten Immobilieneignern und Vermietern. Doch ohne Partner auf privater Seite wird der Rathaus-Chef das Problem des Wohnungsmangels in Stuttgart nicht lösen können. Und da wäre eine klare Haltung hilfreich.

Die jüngsten OB-Äußerungen sind bei privaten Vermietern auf Wohlwollen gestoßen. Kuhn hatte den Eigentümern in seiner Rede bei der Generaldebatte zum Wohnen ausdrücklich seinen Dank ausgesprochen. Der Eindruck, Vermieter seien per se Immobilienhaie, sei falsch, so der Oberbürgermeister. Töne, die man von Kuhn bis dato nicht gehört hatte. Doch die jüngste Forderung der Stadt, die in die Öffentlichkeit gelangt ist, löst Empörung im Lager der Hausbesitzer aus.

Dass die Verwaltung ein Zugriffsrecht fordert, falls Wohnungen zu lange nicht vermietet werden, kann Immobilieneignern auch nur übel aufstoßen. Doch es ist nicht mal die Forderung selbst, die problematisch ist. Es ist vielmehr die Tatsache, dass das Zweckentfremdungsverbot tatsächlich erfolgreich umgesetzt werden könnte – genug Personal vorausgesetzt. Doch zusätzliche Mitarbeiter, die sich um die Durchsetzung des Gesetzes kümmern, will die Stadt nicht einsetzen. Daher scheint es, als werde der zweite Schritt vor den Ersten gesetzt. So jedenfalls kann Kuhn kaum auf viel Verständnis für die Forderung nach einem kommunalen Zugriffsrecht auf leere Wohnungen hoffen.

sven.hahn@stuttgarter-nachrichten.de