Das Landgericht hat harte Strafen gegen Red-Legion-Mitglieder verhängt Foto: dpa

Die Richter der 3. Strafkammer des Landgerichts haben mit ihren Urteilen gegen acht Mitglieder der verbotenen Straßenbande Red Legion für einen Paukenschlag gesorgt.

Stuttgart - Die Richter der 3. Strafkammer des Landgerichts haben mit ihren Urteilen gegen acht Mitglieder der verbotenen Straßenbande Red Legion für einen Paukenschlag gesorgt. Die Kammer hat unerwartet hohe Strafen verhängt – einmal sogar lebenslang, obwohl der Todesstecher nicht enttarnt werden konnte. Damit haben die Richter ein Signal gesetzt.

Es ist unerträglich, dass Straßenbanden eine Stadt zu ihrem Herrschaftsgebiet erklären. Es ist unerträglich, dass sich diese Gruppen auf offener Straße blutige und tödliche Kämpfe liefern. Und es wäre unerträglich, wenn sich die Justiz von just diesen Leuten an der Nase herumführen ließe. Dass dem nicht so ist, hat die 3. Strafkammer im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Gesetze gezeigt.

Im Gerichtssaal haben sich niederschmetternde Szenen abgespielt. Mütter der Angeklagten brachen zusammen, die Mutter des Getöteten erlitt einen Schwächeanfall. Vielleicht werden Legionisten und Schwarzjacken so der Tatsache gewahr, welches Leid sie mit ihrem unsinnigen Tun verursachen – auch in ihren Familien. Die Justiz in Stuttgart hat jedenfalls eindrucksvoll demonstriert, dass sie die Untaten dieser Horden negativ zu sanktionieren in der Lage ist. Das ist ein richtiges und wichtiges Signal.