3 von 13 Bundesländer haben das Rauchen in der Gastronomie verboten Foto: dpa

Grün-Rot verbietet sich das Verbieten: Bis zur Landtagswahl 2016 wird sich in der Angelegenheit des Rauchverbots vermutlich nichts mehr tun.

In Baden-Württemberg standen alle Zeichen auf Rauchverbot: Im Koalitionsvertrag haben Grüne und SPD eine „konsequente Weiterentwicklung“ des Nichtraucherschutzes vereinbart. Dies lässt sich eigentlich nur erreichen, indem man die letzten Schlupflöcher schließt, durch die in der Gastronomie der Rauch dringt. Das Nebeneinander von Nichtraucher- und Raucherräumen funktioniert vielerorts eher schlecht als Recht. Und die Kommunen haben weder große Lust noch ausreichend Personal, die komplizierten Ausnahmeregelungen zu kontrollieren. Allein schon deshalb wäre ihnen ein totales Rauchverbot lieber.

Grüne und SPD aber haben sich in dem Fall das Verbieten mal verboten und gönnen den Rauchern eine Pause: Bis zur Landtagswahl 2016 wird sich in der Angelegenheit vermutlich nichts mehr tun. Nicht etwa, weil die jetzige Regelung so toll wäre. Sondern vor allem deshalb, weil Grüne und SPD wegkommen wollen von ihrem Image, im Zweifel alles regulieren oder verbieten zu wollen. Ein totales Rauchverbot in der Gastronomie hätte die Branche wieder in Wallung gebracht – ob zu Recht oder zu Unrecht. Das wollten sich Grüne und SPD ersparen.

Hinzu kommt, dass aus politischer Sicht kein dringender Handlungsbedarf besteht. Das Gesetz zum Schutz der Nichtraucher, seit etwa fünfeinhalb Jahren in Kraft, ist ein Kompromiss, mit dem offenbar die meisten Menschen im Land leben können. Die Zahl der Beschwerden hält sich laut einer Umfrage in Grenzen. Dies hängt auch mit einer geänderten Einstellung zum Rauchen zusammen: Keiner geht heute mehr in ein verrauchtes Restaurant. Und dieser Trend wird sich von ganz allein verstärken. Es hat sich schon viel getan in diesem Bereich. Erzwingen muss man da nichts mehr.