Die Wohnungsnot zwingt OB Fritz Kuhn zum Handeln. Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne) will bis zum Jahr 2016 im Gemeinderat die Grundlage schaffen, um Wohnungsleerstände in der Stadt als Ordnungswidrigkeit ahnden zu können. Dann wären Geldbußen bis zu 50 000 Euro möglich, sollte ein Eigentümer seinen Wohnraum leer stehen lassen. Es ist ein richtiger Ansatz, kommentiert StN-Redakteur Martin Haar.  

Stuttgart - Es geht nicht darum, Menschen zu enteignen. Kein Eigentümer muss fürchten, dass seine leerstehende Wohnung beschlagnahmt und an irgendjemanden vermietet wird. Fritz Kuhn und die Verwaltung wollen nicht an den Grundfesten dieser Gesellschaft rütteln.

Stattdessen will Kuhn Druck aufbauen, der die Wohnungseigentümer zum Nachdenken zwingt und sie mobilisiert. Mit Blick auf die dramatische Situation auf dem Stuttgarter Wohnungsmarkt ist dieser Vorstoß nicht nur legitim, sondern eine politische Pflicht. Er ist die Aufgabe eines verantwortungsvollen Oberbürgermeisters. Denn nach Lage der Dinge wird sich die Not künftig eher noch verschärfen. Auch wegen der Flüchtlinge, die nach ihrer Anerkennung in Stuttgart bleiben könnten.

Daher werden die populistischen Reaktionen der CDU, AfD und der Freien Wähler der Sache und dem Anliegen des OB nicht gerecht. Mit etwas Wohlwollen kann man sie allenfalls als Vorgeplänkel auf die Landtagswahl im März 2016 werten. Doch das hat im Gemeinderat eigentlich nichts zu suchen.

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