Wieviel Mitbestimmungsrecht sollen Hochschullehrer haben? Wenn es nach dem Verfassungsgerichtshof geht, räumt ihnen das Hochschulgesetz nicht genug Einfluss ein. Foto: dpa-Zentralbild

Der Verfassungsgerichtshof hat das Landeshochschulgesetz für verfassungswidrig erklärt. Doch die von den Richtern geforderte Bevorzugung der Professoren kann die effiziente Leitung der Hochschulen mächtig erschweren, meint Renate Allgöwer.

Stuttgart - Wie ist es doch gelobt worden – das Hochschulgesetz des Landes. Allein der aufwendige Beteiligungsprozess vor der Novellierung galt als vorbildlich. Das Gesetz sollte mehr Transparenz, mehr Autonomie und mehr Beteiligung der verschiedenen Hochschulgruppen bringen. Die Hochschulgremien wurden zu Recht gestärkt, die Möglichkeiten der externen Mitglieder im Hochschulrat beschnitten. Mehr Miteinander an den Hochschulen und mehr Miteinander von Hochschule und Gesellschaft war das Ziel.

Doch die Änderungen haben dem Verfassungsgerichtshof nicht gereicht. Das Gericht hat die Hochschullehrer zur entscheidenden Stimme der Freiheit der Wissenschaft befördert. Doch das Miteinander an Hochschulen ist in Gefahr, wenn eine Gruppe derart bevorzugt wird. Effiziente Leitungsstrukturen rücken wieder in die Ferne, weil Rektoren, die entscheiden sollen, letztlich vom Wohlwollen der Professoren abhängig werden. Das Urteil gefährdet auch die Verbindungen in die Gesellschaft. Externer Sachverstand schadet den Hochschulen nicht, doch wer mag noch in den Hochschulräten sitzen, wenn deren Rechte weiter beschnitten werden?

Das Gericht hat mit seinem Urteil der Wissenschaftsministerin eine äußerst schwierige Aufgabe zugewiesen.