Ein Ehrenamtlicher kann nicht die Arbeit eines Hauptamtlichen schaffen. Es ist höchste Zeit für einen Vollzeit-Behindertenbeauftragten, findet unsere Redakteurin Verena Mayer
Ludwigsburg - Welcher Chef würde sich mit einer Halbtagskraft zufrieden geben, wenn er eine Vollzeitkraft einstellen darf? Auch wenn der Kandidat für die halbe Stelle genial wäre – so gut, dass er so viel schafft, wie ein 100-Prozent-Mitarbeiter, kann er gar nicht sein.
Langeweile gibt es nicht
Genau so aber handelt der Landkreis Ludwigsburg. Er beschäftigt einen ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten, obwohl das Land auch einen hauptamtlichen finanzieren würde. Einen Besseren als Eckart Bohn gebe es gar nicht, argumentiert der Landrat. Dabei hat er erst gar nicht versucht, herauszufinden, ob es nicht auch einen herausragenden Vollzeit-Beauftragten gibt. Die Stelle, die seit 2016 Pflicht ist, wurde einfach so besetzt, ohne Ausschreibung, ohne Auswahl – und die Mehrheit des Kreistags fand das gut.
Vorgeschrieben hat das Land die Posten für die Behindertenbeauftragten, um den Prozess der Inklusion zu beschleunigen. Auch im Jahr zehn nach der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention ist die gleichberechtigte Teilhabe behinderter Menschen noch immer mehr Wunsch als Wirklichkeit. Man kann also wissen, dass es keinem Behindertenbeauftragten in keinem Landkreis langweilig ist.
Das Ehrenamt wird der Aufgabe nicht gerecht
Und im Kreis Ludwigsburg, dem sechstgrößten in Deutschland, schon zwei Mal nicht. In den 39 Kommunen leben mehr als 540 000 Menschen. Bei allen spezifischen Vorhaben der Kommunen – und das sind zwangsläufig viele – ist der Behindertenbeauftragte involviert. Ein Ehrenamt kann diesem Aufwand gar nicht gerecht werden.
Wenn die Kreisräte das Auslaufen der aktuellen Amtszeit nicht nutzen, um nun endlich einen Vollzeit-Behindertenbeauftragten zu suchen, muss man glauben, dass sie den Knall nicht gehört haben.