Beim automatisierten Fahren kann der Fahrzeuglenker die Hände vom Steuer nehmen. Foto: dpa

Der Verkehrsminister will schnell neue Regeln für das autonome Fahren einführen. Doch die Regierung sollte die Haftungsfragen gründlich prüfen, mein StZ-Wirtschaftsredakteur Roland Pichler.

Berlin - Nach dem Willen der Autoindustrie soll es schnell gehen. Die Branche sieht dasautomatisierte Fahren als großes Geschäft. Die Autobauer dringen schon lange darauf, dass die Rechtsbestimmungen angepasst werden. Auch Verkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) drückt aufs Tempo. Bald soll ein Entwurf zur Anpassung des Straßenverkehrsgesetzes vorgelegt werden. Doch so weit, wie das Verkehrsministerium vorgibt, sind die Arbeiten noch nicht gediehen. Bei genauem Hinsehen handelt es sich nur um Ankündigungen, die regelmäßig wiederholt werden.

Die Regierung sollte sich dem Druck der Industrie widersetzen, denn sie muss über schwierige Haftungsfragen entscheiden. Die Frage, wer für einem Unfall beim automatisierten Fahren zur Verantwortung gezogen wird, ist nicht banal. Der tödliche Unfall eines Testfahrers des US-Herstellers Tesla zeigt, dass die Technik noch nicht ausgereift ist. Schon deshalb kommt der Haftung eine große Bedeutung zu. Der Gesetzgeber sollte von Fahrern autonomer Fahrzeuge ein Mindestmaß an Aufmerksamkeit verlangen.

Mit Aktionismus ist es nicht getan. Das Wiener Abkommen über den Straßenverkehr besagte ursprünglich, dass jedes Fahrzeug einen Fahrer haben muss. Die internationalen Regeln werden nun an das Aufkommen von Fahrerassistenzsystemen angepasst. Für weitgehende Lockerungen ist es aber zu früh. Schließlich stehen Menschenleben auf dem Spiel.