Protest vor dem Gerichtsgebäude wegen des Wasserwerfer-Prozesses Foto: Lichtgut/Achim Zweygarth

Das Ende des Wasserwerfer-Prozesses ist unbefriedigend, natürlich. Es ist aber alles andere als ein Justizskandal, wie manche empörte Nebenkläger und Stuttgart-21-Gegner skandieren, meint unser Gerichtsreporter George Stavrakis.

Stuttgart - Das Ende des Wasserwerfer-Prozesses ist kein Justizskandal, wie manche empörte Nebenkläger und Stuttgart-21-Gegner skandieren. Die vom Gericht vorgetragenen Gründe für die Einstellung des Verfahrens gegen die zwei Polizisten sind schlüssig.

Nicht diese beiden damals am sogenannten Schwarzen Donnerstag vor gut vier Jahren als Abschnittsleiter eingesetzten Beamten haben versagt. Die Verantwortung liegt bei denjenigen, die den desaströsen Polizeieinsatz für die damals nicht genehmigten Baumfällung im Schlossgarten geplant haben. Nach dem 30. September 2010 sind haarsträubende Fehler zutage getreten.

Ex-Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat die Aktion auf Teufel komm raus durchgezogen, seine Adlaten haben die Fehlplanung abgenickt. Kritische Polizisten wie der Vizechef der Bereitschaftspolizei wurden nachweislich mundtot gemacht.

Ganz aus der Verantwortung kann sich allerdings auch so mancher S-21-Gegner nicht stehlen. Etliche Demonstranten haben sich fahrlässig, manche gar strafrechtlich relevant verhalten. Das jedoch entlastet die Polizeiführung in keiner Weise. Ein Demonstrant darf darauf vertrauen, von den Einsatzkräften nicht schwer verletzt zu werden – auch wenn er sich fahrlässig verhält.

Der Fehler liegt im System. Wie kann es sein, dass der Chef der Wasserwerferstaffel in so einer Situation alleinverantwortlich handeln darf – ohne Rücksprache mit seinen Vorgesetzten? Und was hatte der Polizeipräsident als oberster Einsatzleiter bei einer Pressekonferenz zu suchen – just zu der Zeit, als sich die Lage im Schlossgarten massiv zuspitzte? Diese Fragen müssen beantwortet werden.