Bei Alkoholkontrollen soll die Grenze zum "Idiotentest" künftig bei 1,1 Promille liegen, fordern Experten Foto: dpa

Audio-Kommentar - Verkehrsgerichtstag klingt erst einmal nicht so spannend. Aber aus Goslar kamen in der Vergangenheit schon viele vernünftige Neuerungen des Verkehrswesens. Wolfgang Molitor kommentiert.

Stuttgart - Ob Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zulässig sind, ist in Deutschland nicht klar nicht geregelt. Der 54. Verkehrsgerichtstag wird sich ab morgen deshalb auch mit dem Thema befassen. „Eine Dashcam erhöht generell die Erfolgsaussichten einer objektivierten, tatsachengerechten Beweisführung“, sagt Sven-Erik Wecker von der Deutschen Polizeigewerkschaft. Die Bundesdatenschutzbeauftragte aber warnt vor einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte der gefilmten Personen. Wolfgang Molitor kommentiert.