Das Verwaltungsgericht sagt, der Wasserwerfereinsatz war nicht rechtens Foto: dpa

Das Verwaltungsgericht sagt, der Wasserwerfereinsatz gegen S-21-Gegner vor fünf Jahren war wohl rechtswidrig. Die Richter haben recht, meint unser Kommentator George Stavrakis.

Stuttgart - Das Verwaltungsgericht hat der Polizei und dem Land als ihrer Dienstherrin am zweiten Prozesstag um den Wasserwerfereinsatz vor fünf Jahren im Schlossgarten gleich reihenweise schallende Ohrfeigen verpasst. Anwendung des Polizeirechts: rechtswidrig. Androhung und Anwendung unmittelbaren Zwangs: rechtswidrig. Wasserwerfereinsatz: unverhältnismäßig. Das ist, so das Urteil nächste Woche auch so lautet, mehr als ein symbolischer Sieg der sieben Kläger. Es macht klar, dass sich vor der Räumung des Schlossgartens hohe und höchste Stellen bei der Polizei, in der Verwaltung und sicherlich auch in der Politik katastrophal verkalkuliert hatten.

Durchsetzen, vollendete Tatsachen schaffen, sich nicht dem Druck der Straße beugen , keinen Zentimeter zurückweichen – diese Devise scheint gegolten zu haben. Mit dieser brachialen Vorgehensweise haben die Entscheider damals viel Vertrauen verspielt. Die Tatsache, dass am Ende niemand für den verheerenden Polizeieinsatz geradestehen wollte, macht die Sache nur noch schlimmer.

Dabei können einem die ungezählten Polizistinnen und Polizisten, die damals in einen Chaos-Einsatz geschickt wurden, nur leid tun. Die unteren Dienstränge, diejenigen, die Tag für Tag direkt mit den Bürgern im Kontakt stehen und stehen müssen, durften ausbaden, was verantwortungslose Chefs verbockt hatten.

Und auch die Politik steht im Nachhinein wieder einmal denkbar schlecht da. Zwar hat der Vorsitzende Richter klargestellt, vor dem Verwaltungsgericht gehe es nicht um die politische Verantwortlichkeit. Trotzdem haben bestimmte Herrschaften die Polizei am 30. September 2010 in einen Einsatz geschickt für eine Sache, die noch nicht einmal genehmigt war. Das sollte zu denken geben – auch heute noch.

g.stavrakis@stn.zgs.de