40 Stunden Unterricht fordert der Gesetzgeber von Leuten, die im Sicherheitsgewerbe arbeiten wollen. Das reicht nicht aus, vor allem nicht bei einem Job in Flüchtlingsheimen, kommentiert Nils Mayer.
Stuttgart - Das Thema Sicherheit in den Flüchtlingsunterkünften ist hochsensibel. Dass ein Streit dort mal nicht von den Bewohnern ausgeht, sondern ausgerechnet Sicherheitsleute selbst in einen Konflikt verstrickt sind, der in den Unterkünften ausgetragen wird, ist ein Novum. Eines, das die über Jahre hinweg schwelenden eklatanten Missstände in der Branche entlarvt. Das Problem ist der riesige Bedarf an Sicherheitskräften, der durch die Flüchtlingskrise entstanden ist.
40 Stunden Unterricht, die der Gesetzgeber von den Mitarbeitern fordert, reichen nicht aus, um auf diesen kniffligen Job in Flüchtlingsunterkünften mit multikulturellen Bewohnern gut vorbereitet zu sein. Das wissen der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft und viele seriöse Unternehmer, die sich deshalb gar nicht mehr um Aufträge rund um Flüchtlingsunterkünfte bemühen. Denn es fehlt ihnen einfach das nötige Personal. Die Betreiber der Flüchtlingsunterkünfte haben die Wahl zwischen Pest und Cholera. Womöglich müssen sie sich am Ende für ein Unternehmen entscheiden, das seine Mitarbeiter nach dem Motto „Hauptsache, zwei Beine – der Rest wird schon“ einstellt. Was dann dabei herauskommt, zeigen die Vorfälle von Burbach und Berlin im vergangenen Jahr.
Auch wenn der Fall von Villingen-Schwenningen eine andere Ursache hat, so verdeutlicht auch er, dass das Sicherheits- und Überwachungsgewerbe genauer unter die Lupe genommen gehört. Das Land müht sich jetzt, eine rasche Lösung für strengere Kontrollen der Securityfirmen zu finden. Die Reaktion ist richtig, kommt aber reichlich spät – wie so oft bei Fragen, die mit der Flüchtlingsthematik zusammenhängen. Aber auch das ist klar: Eine gesetzliche Regelung ist immer nur so gut, wie sie am Ende umgesetzt wird.