Wenn ein teurer Wagen bar bezahlt wird, fragt kaum ein Händler nach woher das Geld stammt Foto:  

Zu wenig Personal, zu wenig Kontrollen: Die Bundesländer nehmen die Überwachung der Gesetzte gegen Geldwäsche nicht ernst. Die Aufgabe sollte deshalb beim Bund angesiedelt werden, meint Hauptstadtredakteur Markus Grabitz.

Berlin - Es stinkt zum Himmel, wie lax die Bundesländer den Kampf gegen die Geldwäsche nehmen. Die Personalausstattung der Behörden ist erbärmlich, und es gibt zu wenige Vor-Ort-Kontrollen. Die geringe Zahl der Geldbußen, die verhängt werden, spricht für sich. Dabei gehen Experten davon aus, dass an der Schwarzgeld-Front massiv staatlicher Handlungsbedarf besteht. Schließlich schleust die organisierte Kriminalität jedes Jahr zig Milliarden Euro aus dem Drogen- und Waffenhandel sowie der Prostitution in unseren Wirtschaftskreislauf ein.

Es liegt viel im Argen. Da ist das organisatorische Wirrwarr von Zuständigkeiten bei der Überwachung der Gesetze. Mal sind es die Ministerien, mal die Regierungspräsidien, die die Branchen mit hohem Bargeldaufkommen kontrollieren müssten. Die Zusammenarbeit zwischen den Ländern und anderen Behörden wie etwa den Finanzämtern und dem Zoll ist aber nicht institutionalisiert. Ob die Behörden an einem Strang ziehen, ist eher Glückssache. Was spricht dagegen, dass die Überwachung des Geldwäschegesetzes nicht besser bei einer Bundesbehörde aufgehoben wäre?

Vor allem aber muss man das Gesetz an sich noch einmal grundsätzlich überdenken. Es basiert ja darauf, dass Autohändler, Juweliere und andere Unternehmer mit viel Bargeldverkehr die Identität ihrer Kunden prüfen und dann bei den Behörden Alarm schlagen, wenn es Verdachtsmomente gibt, dass das Geld aus dubiosen Quellen stammt. Ist das ein vernünftiger Ansatz? Kann man wirklich erwarten, dass ein Geschäftsmann seine besten Kunden verpfeift? Oder muss man nicht eher damit rechnen, dass er sein Verhalten im Zweifel an seinen eigenen wirtschaftlichen Interessen ausrichtet und alle Augen zudrückt? Wie die Kontrolleure?