Wettermoderator Jörg Kachelmann und sein Anwalt Ralf Höcker vor dem Landgericht Köln Foto: dpa

Der Springer-Verlag muss 635 000 Euro an Jörg Kachelmann zahlen – als Entschädigung für die Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Sieg auf der ganzen Linie für den Wetter-Moderator – nicht ganz, meint Wolfgang Molitor

Köln - Eine Rekord-Entschädigung. 635 000 Euro. Das klingt nach einem grandiosen Sieg für Jörg Kachelmann gegen die „Bild“-Zeitung auf ganzer Print- und Online-Ebene. Warum auch nicht? War der Wetter-Vermarkter 2011 nicht vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden, obwohl er, wie sein Anwalt behauptet, die schlimmste Hetzkampagne der deutschen Presserechtsgeschichte hatte über sich ergehen lassen müssen? Eine Berichterstattung in allerschlimmster Boulevard-Manier, die seinen Ruf schwer beschädigt – vollständig ruiniert, sagt sein Anwalt – hat?

Doch die 635 000 Euro – sie kann man auch anders sehen. Etwa, wenn man sie an jenen 2,25 Millionen Euro misst, die Kachelmann ursprünglich von der Zeitung mit den vier großen Buchstaben einklagen wollte. Das Landgericht Köln hat nämlich juristisch fein gewogen. Kachelmanns Vorwurf, „Bild“ habe eine Pressekampagne angeführt, wird wegen fehlender greifbarer Anhaltspunkte von den Richtern nicht geteilt. Mehr noch: Das Blatt hat dem Urteil zufolge zwar bei der Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen die rechtliche Grenzziehung fahrlässig verfehlt, aber weder vorsätzlich noch mit Schädigungsabsicht gehandelt.

Nein, das Urteil kennt keinen Sieger. Weil die Pressefreiheit kein billiger Freifahrschein für Verleumdungen und das Persönlichkeitsrecht keine unüberwindliche Barriere für eine kritische Berichterstattung ist. Denn im Fall Kachelmann gegen „Bild“ ist es wie so oft im Leben: Der Ton macht die Musik.