Ein Samenspender muss Unterhalt bezahlen. Foto: dpa

Ein Mann ist weder der leibliche noch der Adoptivvater eines Kindes, das durch Samenspende gezeugt wurde. Trotzdem muss er Unterhalt zahlen. Richtig so, meint Redakteur George Stavrakis.

Stuttgart - Nein, früher war nicht alles besser, vieles aber unkomplizierter. Ein Mann zeugt ein Kind und hat dafür die Verantwortung zu übernehmen. Punkt. Seit die Wissenschaft die Menschheit mit der künstlichen Befruchtung beglückt hat, ist es vorbei mit der Klarheit. Eine Frau und ein Mann wollen ein Kind, der Mann ist zeugungsunfähig, die Frau bekommt mit Einwilligung des Mannes durch Drittsperma eine Tochter – der Mann ist unterhaltspflichtig, obwohl er nicht der leibliche Vater des Kindes ist und die Vaterschaft nicht anerkannt hat. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Gerecht? Männerfeindlich? Nichts von alldem. Jenseits aller Beziehungsinnereien des Paares, unabhängig von Fremdsperma und künstlicher Befruchtung: Der Mann hat vor dem ersten Befruchtungsversuch im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte niedergelegt, er werde die Verantwortung für alle Folgen einer Schwangerschaft übernehmen. Er hat einen gültigen Vertrag abgeschlossen. Das ist keine weltfremde Juristerei, so steht es im Bürgerlichen Gesetzbuch in den Paragrafen 328 und vor allem 1600.

Ein Kind ist keine Waschmaschine, von deren Kauf man zurücktreten kann. Ein Kind wird niemandem an der Haustür oder in einer Fußgängerzone aufgeschwatzt. Für Kinder übernimmt man nicht Verantwortung aus einer Laune heraus. Daher mutet es nur auf den ersten Blick merkwürdig an, dass ein Mann, der weder der leibliche Vater ist noch der Adoptivvater sein will, Unterhalt zahlen muss. Er hat versprochen, für ein neues Leben Verantwortung zu tragen. Punkt.

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