Der Polizist als wandelnde Kamera – hier droht eher ein Eigentor. Denn vor allem die psychologische Wirkung ist nicht zu unterschätzen, meint Wolf-Dieter Obst.
Das ist ja eine schöne neue Welt! Wir filmen alles und jederzeit, uns gegenseitig und überall. Heute mit Mobiltelefonen, morgen mit Google-Brillen. Und jetzt die Polizei: Obwohl sie eine Kennzeichnungspflicht für ihre Beamten ablehnt, will sie andererseits für sich das Recht in Anspruch nehmen, das harmlose bürgerliche Gegenüber mit einer persönlichen Kamera einzuschüchtern. Begründung: Man will sich vor Übergriffen schützen. In Hessen scheint der kleine Zeuge am Revers schon gut zu funktionieren. Die Beamten werden offenbar weniger angepöbelt. Das Land Baden-Württemberg tut freilich gut daran, hier noch abzuwarten. Dafür gibt es gute Gründe.
Der Datenschutz etwa – da gibt es gravierende Probleme. Autofahrer, die aus ähnlichen Gründen ihr Armaturenbrett mit einer Kamera ausstatten wollen, um bei einem Unfall Beweise zu dokumentieren, bekommen von den Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder für den Datenschutz gesagt, dass der Betrieb in Deutschland rechtlich unzulässig ist. Der Datenschutz setzt auch dem Polizeirecht eindeutige Grenzen. Ein Allheilmittel ist das kleine Videoauge ohnehin nicht: Beleidigungen kann die Kamera gar nicht dokumentieren – in Hessen dürfen keine Töne aufgezeichnet werden. Was aber sollen Stummfilme beweisen?
Nicht zu unterschätzen ist die psychologische Wirkung. Wie soll man sich fühlen, wenn man bei einer Begegnung mit einem Polizisten immer von einer Kamera ins Visier genommen wird? Schafft es mehr Respekt und Vertrauen, wenn brave Bürger gleichermaßen wie Bösewichte betrachtet werden? Im Fußball mag der Videobeweis bei der Frage eines erzielten Tores sinnvoll sein. Wird ein Polizeibeamter zu einem wandelnden Videorekorder, droht jedoch eher ein Eigentor.
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