Ein Kino darf für einen Film werben, ein Jugendhaus nicht. Foto: Heinz Heiss

Dass Jugendhäuser die Titel der Kinofilme nicht nennen dürfen, ist völlig korrekt, aber ist es wirklich die beste Lösung? Schließlich sind die Kinonachmittage im Kinderhaus doch die beste Werbung für die Filmbranche.

Büsnau - Keine Frage, die Regelung, die die Jugendhausgesellschaft getroffen hat, ist völlig in Ordnung. Auch die Motion Picture Licensing Company (MLPC) hat wenig Handlungsspielraum. Schließlich ist nach dem Deutschen Urheberrechtsgesetz die Nutzung von Filmen auf den privaten Bereich beschränkt. Das Urheberrecht ist zweifelsohne ein hohes Gut, das es zu schützen gilt.

Aber dennoch stimmt einen die Sache nachdenklich. Man wird den Verdacht nicht los, dass da mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Mehr Flexibilität wäre wünschenswert. Vor allem, wenn man weiß, mit welcher Akribie das Kinderhaus die Filme aussucht, und dass die Kinder dort in einem behüteten Rahmen ihre ersten positiven Erfahrungen mit der Welt des Kinos machen. Das ist sogar eine kostenfreie Werbung für die Kinobetreiber und die Produktionsfirmen. Bei den Kinonachmittagen laufen ohnehin häufig ältere Filme. Das ist aber irrelevant. Die Einschränkungen – keine Werbung und keine Titelnennung – gelten für Pippi-Langstrumpf-Klassiker genau wie für Filme, die noch vor wenigen Wochen im Kino liefen. Es wäre schade, wenn irgendwann mangels Werbung das Kinderkino in Büsnau schließen müsste. Dann hätte sich die Kinobranche ein Eigentor geschossen.