Richter stellen klar: Die Flucht nach einem tödlichen Unfall ist ein Mordversuch. Foto: dpa

Eine junge Unfallfahrerin ist noch einmal mit einem blauen Auge davongekommen. Wer einen tödlichen Unfall verursacht und flüchtet, begeht einen Mordversuch, urteilte nun das Stuttgarter Landgericht. Der Fall sollte allen Autofahrern eine Mahnung sein, findet unser Kommentator.

Stuttgart - Fahrlässige Tötung, versuchter Mord – und dafür gibt es zwei Jahre auf Bewährung. Das klingt nach einem milden Urteil für eine junge Autofahrerin, die mehr auf ihr Handy als auf die Straße achtete, einen Radfahrer tötete und einen weiteren schwer verletzte. Dabei wird übersehen: Es ist ein Schuldspruch für eine zur Unfallzeit 19-Jährige, das Jugendstrafrecht gibt ihr einen Bonus. Jeder Erwachsene aber wäre hinter Gittern gelandet.

 

Das Urteil des Landgerichts ist eine deutliche Mahnung an alle, die glauben, das bisschen Telefonieren am Steuer sei nicht der Rede wert, und daraus einen Mord zu machen sei ohnehin übertrieben.

Doch das darf man nicht verwechseln: Den Mordvorwurf gab es, weil die Unfallfahrerin davonfuhr und ihre Opfer einfach liegen ließ. Das ist auch eine Mahnung an alle, die Unfallflucht für ein menschliches Kavaliersdelikt halten. Denn die Stuttgarter Richter machen deutlich: Die Verdeckung einer Straftat, die Flucht, ist ein Mordmerkmal. Wer’s nicht glaubt: In München musste Ende letzten Jahres ein unfallflüchtiger 39-Jähriger, der eine Passantin überfahren hatte, wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes hinter Gitter. Für sieben Jahre.