Sorgt erneut für Wirbel: Der frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy will von seinem Kollegen Michael Hartmann vor Ermittlungen der Polizei gewarnt worden sein. Foto: dpa

Wenn Parlamentarier mit justiziablen Vorgängen befasst sind, müssen sie ihre Zugen im Zaum halten. Missachten sie – wie es in der Edathy-Affäre geschehen ist – rechtliche Standards und plappern Geheimnisse aus, hat das weitreichende Folgen.

Wäre der Hintergrund nicht so düster, hätte das jüngste Kapitel in der Affäre Edathy das Zeug zum Brüller: Ausgerechnet zu der Zeit, als der SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Hartmann nach eigener Aussage der Droge Crystal Meth frönte, soll er seinen Parteifreund Sebastian Edathy vor Ermittlungen des Bundeskriminalamtes gewarnt haben.

Zumindest sagt es Edathy so. Was da dran ist und wer wem sonst noch was über Edathys angeblichen Kinderporno-Konsum gesteckt hat, wird der Untersuchungsausschuss des Bundestages hoffentlich klären.

Klar ist jetzt schon: Wann immer Parlamentarier mit justiziablen Vorgängen befasst sind oder per Untersuchungsausschuss Gerichtsrechte ausüben, müssen sie juristische Spielregeln beachten und ihre Zungen im Zaum halten. Und zwar konsequenter, als das zuletzt der Fall war.

Über seine Warnung an die SPD wegen der Ermittlungen gegen Edathy ist schließlich schon Bundeslandwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich aus dem Amt gestolpert. In Baden-Württemberg zeigen aktuell der parteiische Umgang des Vorsitzenden Willi Halder mit Interna der NSU-Enquetekommission und die unappetitliche Strippenzieherrolle, die der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Uli Sckerl, dabei spielte: Es drohen dramatische Verwerfungen, wenn unter Missachtung rechtlicher Mindeststandards rumgequatscht wird. Halder war als Vorsitzender der Enquetekommission nicht zu halten, Sckerls Mitgliedschaft belastet nun den NSU-Untersuchungsausschuss des Landtags.

Das Bittere an diesen Vorgängen: Sie schwächen die Glaubwürdigkeit der Parlamente. Also einen Kern der Demokratie.