Kommunen sollen gegen öffentliche Trinkgelage vorgehen können. Foto: dpa

Das Alkoholkonsumverbot soll Trinkgelage auf öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen in den Griff bekommen. Ein Verbot ist richtig – aber kein Allheilmittel, meint unser Kommentator.

Stuttgart - Trinkgelage auf öffentlichen Plätzen und in Parkanlagen, und dies verbunden mit Randale und kriminellen Delikten – das macht den Kommunen schon seit Jahren zu schaffen. Und so ist es höchste Zeit, dass die Landesregierung den Forderungen des Städtetags nachgibt, die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass künftig Gemeinderäte vor Ort über Alkoholkonsumverbote entscheiden können.

Zugleich aber ist vor überzogenen Erwartungen zu warnen. Denn eingesetzt werden kann das Instrument nur, wenn ein direkter Zusammenhang zwischen kollektiven Besäufnissen und Straftaten nachgewiesen ist. Der Nachweis wird im Einzelfall aber schwer zu führen sein. Insofern dürfte das vorgesehene Alkoholkonsumverbot vor allem in einem Punkt den Zweck erfüllen – als Abschreckung. Insofern handelt es sich um eine Initiative von symbolischer Kraft.

Hinzu kommt, dass der Umgang der Landesregierung mit hochprozentigen Getränken widersprüchlich ist. So wird zwar die Möglichkeit für ein Alkoholkonsumverbot geschaffen, zugleich aber das seit 2010 geltende Nachtverkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und in Supermärkten aufgehoben – obwohl seit dessen Einführung das Problem mit trinkenden Jugendlichen teilweise geringer geworden ist. Eine konsequente politische Linie sieht anders aus.