Etwa 2000 Lobbyisten haben Hausausweise für den Bundestag. Foto: dpa

Lobbyarbeit hat zu Unrecht pauschal einen schlechten Ruf. Vielfach leisten Lobbyisten Politikberatung bei Gesetzgebungsverfahren. Es kommentiert Markus Grabitz

Berlin - Viele benutzen den Begriff Lobbyist wie ein Schimpfwort. Es schwingt der Vorwurf mit, ein Lobbyist verrichte unlautere Arbeit, indem er Einfluss auf die Politik nimmt. Dieses Bild ist falsch, der Lobbyistenbegriff bedarf der Korrektur.

Lobbyisten sind zunächst einmal Interessenvertreter. Ihre Arbeit besteht darin, dass sie den Abgeordneten Politikberatung anbieten, indem sie über mögliche Auswirkungen von Gesetzgebungsverfahren informieren. Natürlich ist klar, dass der Lobbyist die Interessen seines Arbeitgebers vertritt. Der Lobbyist der Gewerkschaft beleuchtet ein neues Gesetz aus Arbeitnehmersicht, der Lobbyist eines Arbeitgeberverbandes aus Unternehmersicht. Ein regulärer und wichtiger Teil des Gesetzbebungsverfahrens ist die „Verbändeanhörung“: Da wird nicht gemauschelt, da tragen Lobbyisten in öffentlicher Sitzung Fachpolitikern ihren Rat vor. Das ist wertvoll für die Abgeordneten, häufig bekommen sie dabei Tipps, die später ins Gesetz eingearbeitet werden.

Auch die Vorstellung, Lobbyisten kämen nur von der Wirtschaft, ist falsch: Es gibt Lobbyisten von Sozial- und Umweltverbänden, Organisationen wie „abgeordnetenwatch“ und „Lobbycontrol“ machen letztlich auch Lobbyarbeit.

Anrüchig wird es, wenn Lobbyisten ihre Partikularinteressen bei Gesetzgebungsverfahren durchsetzen. Ein Negativ-Beispiel liegt einige Jahre zurück. Da kam das neue Tabaksteuermodell eins zu eins von der Zigarettenbranche. So darf es freilich nicht sein.