Wird nun doch nicht Generalbundesanwalt: Johannes Schmalzl Foto: dpa

Im Fall Johannes Schmalzl gibt es nur Verlierer, findet StN-Redakteur Jan Sellner.

Stuttgart - Die Geschichte von der gescheiterten Berufung des Johannes Schmalzl zum Generalbundesanwalt geht so: Eines schönen Tages, im Sommer 2011, fragt Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) bei dem 46-jährigen Karrierebeamten an, ob er sich vorstellen kann, höchster deutscher Strafverfolger zu werden. Schmalzl kann. Und er kann auch damit rechnen, berufen zu werden, weil sich nicht nur die schwarz-gelbe Bundesregierung für ihn ausspricht, sondern eigentlich auch die grün-rote Koalition im Südwesten. Letztere würde den Stuttgarter Regierungspräsidenten mit dem FDP-Parteibuch gerne wegloben. Parteifarben, muss man wissen, spielen in dieser Geschichte eine tragende Rolle.

Plötzlich kommen fachliche Überlegungen ins Spiel. Ein Generalstaatsanwalt spricht Schmalzl die Befähigung ab. Der verliert die Beherrschung und sendet eine Wutmail. Sie gelangt - oh Wunder - an die Öffentlichkeit und liefert dem Pfälzer Kurt Beck (SPD) eine gute Begründung für ein Nein. Mit Schwarz-Gelb - das sei hinzugefügt - haben die SPD-Länder alte Rechnungen offen.

Schmalzl düpiert, die FDP um eine Niederlage reicher, die SPD an Souveränität ärmer, ein neuer Generalbundesanwalt nicht gefunden. So endet diese Geschichte aus der beziehungsreichen Welt der Politik. Sie trägt den Titel Blamage.