Sie können die Mütze jetzt abnehmen, Herr Pilot Foto: dpa

Lufthansa-Piloten müssen sich um ihre Mütze keinen Kopf mehr machen. Sie dürfen auch ohne fliegen, sagt das Bundesarbeitsgericht. Bei StN-Vielflieger Tom Hörner macht sich Unsicherheit breit.

Stuttgart/Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht hat diese Woche geurteilt: Lufthansa-Piloten müssen keine Mütze mehr tragen, weder beim Fliegen, noch beim Streiken. Vor allem Menschen mit schlichten physikalischen Grundkenntnissen wie ich sind irritiert, gingen sie doch bisher davon aus, dass die Mütze mit der Aerodynamik des Fliegers zu tun hat.

So wegweisend das Urteil sein mag, eine gewisse Unschärfe bleibt: Wenn der Mützenzwang für Lufthansa-Piloten fällt, ist damit der Weg frei für alternative Kopfbedeckungen? Haben Piloten nun die Möglichkeit, Baseball-Kappen, Haarteile oder Kopftücher zu tragen? Und was geschieht mit ausrangierten Mützen? Werden damit die Piloten von Billigfluglinien aufgewertet? Oder können Nichtflieger die erhabene Kopfbedeckung käuflich erwerben? Ich persönlich würde liebend gern meine Narrenkappe gegen eine Pilotenmütze eintauschen.

So unsicher die Situation im Kopfbereich ist, weiter unten bleibt alles beim Alten. Die Uniform ist auch weiterhin en vogue – allein schon, um die Rangordnung unter den Crew-Mitgliedern zu wahren. Man stelle sich nur mal vor, eine Stewardess bändelt während eines Langstreckenflugs mit dem vermeintlichen Flugkapitän an – und hinterher stellt sich heraus, dass es nur die Küchenhilfe war.

Wie? Was? Sie sind der Meinung, ich würde hier nur auf billigen Klischees herumreiten? Stimmt nicht. Schon immer habe ich mich brennend für die Zustände an Bord interessiert und mir bereits in den 70er Jahren durch den Konsum der legendären Aufklärungs-Reihe „Stewardessen-Report“ Einblick ins Milieu verschafft. Bestens in Erinnerung ist mir die Folge: „Sie fliegen in den Lüften – Vögeln gleich.“

Eine Uniform ist auch deshalb von Nöten, weil ein unterm Sakko getragener Fallschirm optisch nicht so sehr ins Gewicht fällt. Von verunsicherten Passagieren hat keiner was. Im Falle einer Notlandung gilt nach wie vor: Unbedingt die gelbe Warnweste anlegen.